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WE

WE PX4 Bulldog Metal Version GBB

WE PX4 Bulldog Metal Version GBB

Normaler Preis €124,99 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €124,99 EUR
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Die PX4 Bulldog von WE ist eine kompakte, halbautomatische Pistolenreplik, die wie das Original aus Metall (Schlitten) und Polymer (Rahmen) gefertigt ist. Im Inneren hat WE hochwertige Teile verbaut, die eine lange Lebensdauer und Präzision bei jedem Schuss gewährleisten.
Der Nachbau ist mit einer verbesserten Schlittenführung ausgestattet, die eine leichte Handhabung auch unter härtesten Bedingungen ermöglicht. Am Rahmen der Pistole befindet sich eine Picatinny-Schiene für eine Taschenlampe oder ein Laservisier.
Die PX4 Bulldog verfügt über einen beweglichen Schlitten und ein robustes GBB-System (Gas Blowback), das den Rückstoß und die Bewegung des Schlittens während des Schusses imitiert. Dadurch wird dem Benutzer ein außergewöhnliches und realistisches Schießerlebnis geboten, das dem Schießen mit einer echten Pistole sehr nahe kommt. Darüber hinaus verfügt die Handfeuerwaffe über einen einstellbaren Hop-Up-Mechanismus, der die Genauigkeit und Stabilität der Waffe während des Schusses verbessert.
Ob Sie ein erfahrener Airsoft-Profi oder ein Anfänger sind, diese PX4 Bulldog Replik ist eine ausgezeichnete Wahl für jeden, der eine zuverlässige Waffe sucht.

INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Antriebsart Gas
Bedienseite Beidseitig
Hopup Variabel
Innenlauflänge 91 mm
Joule 1 J (ca. 328 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde WE / Socom Gear
Lieferumfang Beavertail, Bedienungsanleitung, Mid-Cap Magazin
Magazinkapazität 26 Schuss
N.P.A.S. verstellbar Nein
Schussmodus Halbautomatisch

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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