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WE P08 Full Metal GBB GOLD
WE P08 Full Metal GBB GOLD
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Die von WE hergestellte P08 ist ein halbautomatischer Nachbau einer der ersten zuverlässigen Selbstladewaffen, die in beiden Weltkriegen eingesetzt wurde. Sie wird mit Gas betrieben, wiegt 830 g, ist 216 mm lang und hat eine Magazinkapazität von 15 Schuss. Die P08 hat einen 92 mm langen Innenlauf und erreicht eine Leistung von ca. 295 FPS.
Ein einzigartiger Kipphebelverschluss und ein robustes GBB System sorgen für ein außergewöhnliches und realistisches Schießerlebnis wie bei einer echten Pistole. Darüber hinaus verfügt die Pistole über einen feststehenden Hop-Up-Mechanismus, der die effektive Reichweite der Waffe erhöht.
Die solide und hochwertige Konstruktion der Nachbildung besteht hauptsächlich aus Metallteilen (Rahmen und Schlitten). Die Griffschalen und andere Komponenten sind dagegen aus Polymeren gespritzt. Im Inneren hat WE hochwertige Teile verbaut, die eine lange Lebensdauer und Präzision bei jedem Schuss garantieren.
Egal ob Sie ein erfahrener Airsoft-Profi oder ein Anfänger sind, dieses Replikat ist eine ausgezeichnete Wahl für jeden, der eine zuverlässige Seitenwaffe sucht.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Antriebsart | Gas |
Bedienseite | Links |
Hopup | Fest |
Innenlauflänge | 92 mm |
Joule | 0.8 J (ca. 295 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | None |
Lieferumfang | Bedienungsanleitung, Innensechskantschlüssel, Mid-Cap Magazin |
Magazinkapazität | 15 Schuss |
N.P.A.S. verstellbar | Nein |
Schussmodus | Halbautomatisch |
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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