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WE

WE M84 Full Metal GBB SCHWARZ

WE M84 Full Metal GBB SCHWARZ

Normaler Preis €123,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €123,90 EUR
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M84, hergestellt von WE, ist ein halbautomatischer Nachbau der Pistole Beretta Cheetah. Sie wird mit Gas betrieben, wiegt 620 g, ist 175 mm lang und hat eine Magazinkapazität von 17 Schuss. Die M84 hat einen 75 mm langen Innenlauf und eine Leistung von ca. 295 FPS.
Die Replik ist mit einem gut sichtbaren Visier und einer beidseitigen Sicherung ausgestattet, was für Linkshänder hilfreich sein kann. Außerdem verfügt sie über einen Decocker und einen Double/Single-Action-Abzug sowie ein Gewinde im Lauf. Die Schalen der Pistole sind mit einer rutschfesten, geriffelten Oberfläche versehen.
Die solide und hochwertige Konstruktion des Replikats besteht aus Elementen (Rahmen und Schlitten), die überwiegend aus Metall gefertigt sind. Die Griffschalen und andere Komponenten sind dagegen aus Polymeren gespritzt. Im Inneren hat WE hochwertige Teile verbaut, die eine lange Lebensdauer und Präzision bei jedem Schuss garantieren.
Die M84 verfügt über ein robustes GBB-System (Gas Blowback), das den Rückstoß und die Bewegung des Schlittens während des Schusses imitiert. Es bietet dem Benutzer ein außergewöhnliches und realistisches Schießerlebnis wie bei einer echten Pistole. Darüber hinaus verfügt die Handfeuerwaffe über einen einstellbaren Hop-Up-Mechanismus, der die Genauigkeit und Stabilität des BBs während des Schusses verbessert.
Egal ob Sie ein erfahrener Airsoft-Profi oder ein Anfänger sind, dieses Replikat ist eine ausgezeichnete Wahl für alle, die eine zuverlässige Waffe suchen.



INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Antriebsart Gas
Bedienseite Beidseitig
Hopup Variabel
Innenlauflänge 75 mm
Joule 0.8 J (ca. 295 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde WE / Socom Gear
Magazinkapazität 17 Schuss
Schussmodus Halbautomatisch

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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