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WE M1911 Tactical Full Metal V3 GBB
WE M1911 Tactical Full Metal V3 GBB
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Die von WE hergestellte M1911 ist eine halbautomatische Vollmetallreplik einer der kultigsten Pistolen der Welt. Sie wurde mit dem ausdrücklichen Ziel auf den Markt gebracht, einige wesentliche Merkmale der 1911er Handfeuerwaffen zu verbessern. Sie ist gasbetrieben, wiegt 1,2 kg, ist 222 mm lang und hat eine Magazinkapazität von 15 Schuss. Die M1911 hat einen 110 mm langen Innenlauf und eine Schussleistung von ca. 330 FPS.
Diese Replik weist wesentliche Verbesserungen auf, wie z.B. verbesserte Nuten am Schlitten, eine gut sichtbare eiserne Visierung, einen beidseitigen Sicherungshebel und ein Gewinde im Lauf. Die Handfeuerwaffe hat Schalen mit einer rutschfesten, geriffelten Textur auf den Griffflächen. Außerdem ist sie mit einer Picatinny-Schiene zur Montage von Taschenlampen und Laserzielgeräten ausgestattet.
Die solide und hochwertige Waffe ist außen überwiegend aus Metall gefertigt. Lediglich die Griffschalen sind aus Kunststoff gespritzt. Im Inneren hat WE hochwertige Teile verbaut, die eine lange Lebensdauer und Präzision bei jedem Schuss gewährleisten.
Die M1911 verfügt über ein robustes GBB-System, das den Rückstoß und die Schlittenbewegung während des Schusses imitiert. Es sorgt für ein außergewöhnliches und realistisches Schießerlebnis wie beim Schießen mit einer echten Pistole. Darüber hinaus verfügt die Handfeuerwaffe über einen einstellbaren Hop-Up-Mechanismus, der die Genauigkeit und Stabilität des BBs während des Schusses verbessert.
Egal ob Sie ein erfahrener Airsoft-Profi oder ein Anfänger sind, diese M1911 Replik ist eine ausgezeichnete Wahl für jeden, der eine zuverlässige Handfeuerwaffe sucht.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Antriebsart | Gas |
Bedienseite | Beidseitig |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 110 mm |
Joule | 1 J (ca. 328 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | WE / Socom Gear |
Lieferumfang | Bedienungsanleitung, Mid-Cap Magazin |
Magazinkapazität | 15 Schuss |
N.P.A.S. verstellbar | Nein |
Schussmodus | Halbautomatisch |
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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