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WE

WE M1911 MEU Tactical Full Metal GBB Schwarz

WE M1911 MEU Tactical Full Metal GBB Schwarz

Normaler Preis €116,99 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €116,99 EUR
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Die M1911 MEU von WE ist ein halbautomatischer Nachbau einer der weltweit bekanntesten Pistolen aus Vollmetall. Sie wurde mit dem ausdrücklichen Ziel auf den Markt gebracht, einige wesentliche Merkmale der Handfeuerwaffen des Typs 1911 zu verbessern. Sie ist gasbetrieben, wiegt 1,0 kg, ist 220 mm lang und hat eine Magazinkapazität von 15 Schuss. Die M1911 MEU hat einen 112 mm langen Innenlauf und erreicht eine Schussleistung von ca. 320 FPS.
Diese Replik weist wesentliche Verbesserungen auf, wie z.B. effektive Rillen auf dem Schlitten, ein Visier mit hoher Sichtbarkeit, einen beidseitigen Sicherungshebel und ein Gewinde im Lauf. Die Handfeuerwaffe verfügt über Griffschalen mit rutschfester Riffelung. Sie verfügt außerdem über eine Picatinny-Schiene für taktische Lampenmodule und Laserzielgeräte.
Die solide und hochwertige Konstruktion des Nachbaus besteht überwiegend aus Metallteilen (Rahmen und Schlitten). Die Griffschalen und andere Komponenten sind dagegen aus Polymeren gespritzt. Im Inneren hat WE hochwertige Teile verbaut, die eine lange Lebensdauer und Präzision bei jedem Schuss garantieren.
Die M1911 MEU verfügt über ein robustes GBB-System (Gas Blowback), das den Rückstoß und die Schlittenbewegung während des Schusses imitiert. Es bietet dem Schützen ein außergewöhnliches und realistisches Schießerlebnis wie beim Schießen mit einer echten Pistole. Darüber hinaus verfügt die Pistole über einen einstellbaren Hop-Up-Mechanismus, der die Genauigkeit und Stabilität der Waffe während des Schusses verbessert.
Ob Sie ein erfahrener Airsoft-Profi oder ein Anfänger sind, diese M1911 MEU Replik ist eine ausgezeichnete Wahl für jeden, der eine zuverlässige Waffe sucht.

INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Antriebsart Gas
Bedienseite Beidseitig
Hopup Variabel
Innenlauflänge 110 mm
Joule 1 J (ca. 328 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde 11mm CW
Lieferumfang Bedienungsanleitung, Magazin
Magazinkapazität 15 Schuss
N.P.A.S. verstellbar Nein
Schienensystem Picatinny Rail
Schussmodus Halbautomatisch


Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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