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WE

WE M1911 Full Metal V3 GBB Schwarz

WE M1911 Full Metal V3 GBB Schwarz

Normaler Preis €104,67 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €104,67 EUR
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Die von WE hergestellte M1911 ist eine halbautomatische Vollmetallreplik einer der kultigsten Pistolen der Welt. Sie wird mit Gasdruck betrieben, wiegt 760 g, ist 220 mm lang und hat eine Magazinkapazität von 15 Schuss. Die M1911 hat einen 110 mm langen Innenlauf und eine Schussleistung von ca. 335 FPS.
Die solide und hochwertige Konstruktion des Replikats besteht hauptsächlich aus Metallteilen (Rahmen und Schlitten). Die Griffschalen hingegen sind aus Kunststoff gespritzt. Im Inneren hat WE hochwertige Teile verbaut, die eine lange Lebensdauer und Präzision bei jedem Schuss gewährleisten.
Die M1911 verfügt über ein robustes GBB-System, das den Rückstoß und die Bewegung des Verschlusses während des Schusses imitiert. Dadurch wird ein außergewöhnliches und realistisches Schießerlebnis wie mit einer echten Pistole erzielt. Darüber hinaus verfügt die Pistole über einen einstellbaren Hop-Up-Mechanismus, der die Genauigkeit und Stabilität der Waffe während des Schusses verbessert. Außerdem bleibt der Verschluss in der hinteren Position, nachdem die letzte Kugel aus dem Magazin abgefeuert wurde.
Egal ob Sie ein erfahrener Airsoft-Profi oder ein Anfänger sind, dieses Replika-Modell ist eine ausgezeichnete Wahl für alle, die eine zuverlässige Seitenwaffe suchen.

INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Antriebsart Gas
Bedienseite Links
Hopup Variabel
Innenlauflänge 110 mm
Joule 1.05 J (ca. 338 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde WE / Socom Gear
Lieferumfang Bedienungsanleitung, Mid-Cap Magazin
Magazinkapazität 15 Schuss
N.P.A.S. verstellbar Nein
Schussmodus Halbautomatisch


Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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