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WE M1911 Full Metal GBB
WE M1911 Full Metal GBB
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Die von WE hergestellte M1911 ist eine halbautomatische Vollmetallreplik einer der kultigsten Pistolen für Militär und Behörden. Sie wird mit Gasdruck betrieben, wiegt 940 g, ist 215 mm lang und hat eine Magazinkapazität von 15 Schuss. Die M1911 hat einen 110 mm langen Innenlauf und eine Leistung von ca. 330 FPS. Die Replik ist mit einer Griffsicherung, einem Standardvisier, Rillen am Schlitten und einem Gewinde im Lauf ausgestattet. Die Handfeuerwaffe verfügt über Griffschalen mit rutschfester Riffelung auf den Griffflächen. Die solide und hochwertige Konstruktion des Replikats enthält Elemente (Rahmen und Schlitten), die hauptsächlich aus Metall bestehen. Die Griffschalen und andere Komponenten sind dagegen aus Polymeren gespritzt. Im Inneren hat WE hochwertige Teile verbaut, die eine lange Lebensdauer und Präzision bei jedem Schuss gewährleisten. Die M1911 verfügt über ein robustes GBB-System (Gas Blowback), das den Rückstoß und das Schlittenverhalten beim Abfeuern imitiert. Es sorgt für ein außergewöhnliches und realistisches Schießerlebnis wie beim Schießen mit einer echten Pistole. Darüber hinaus verfügt die Handfeuerwaffe über einen einstellbaren Hop-Up-Mechanismus, der die Genauigkeit und Stabilität der Waffe während des Schusses verbessert. Egal ob Sie ein erfahrener Airsoft-Profi oder ein Anfänger sind, dieses Replikat ist eine ausgezeichnete Wahl für alle, die eine zuverlässige Waffe suchen.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Antriebsart | Gas |
Bedienseite | Links |
Gearbox Version | None |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 110 mm |
Joule | 1 J (ca. 328 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | WE / Socom Gear |
Lieferumfang | Bedienungsanleitung, Magazin |
Magazinkapazität | 15 Schuss |
MOSFET | Nein |
N.P.A.S. verstellbar | Nein |
Schussmodus | Halbautomatisch |
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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