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WE M1911 A1 Tactical Full Metal Co2
WE M1911 A1 Tactical Full Metal Co2
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Die von WE hergestellte M1911 A1 ist ein halbautomatischer Nachbau einer der bekanntesten Pistolen der Welt. Sie wurde mit dem ausdrücklichen Ziel auf den Markt gebracht, einige wesentliche Merkmale der Handfeuerwaffen des Typs 1911 zu verbessern. Sie wird mit Co2 betrieben, wiegt 1,2 kg, ist 222 mm lang und hat eine Magazinkapazität von 26 Schuss. Die M1911 A1 hat einen 110 mm langen Innenlauf und erreicht eine Schussleistung von ca. 330 FPS.
Diese Replik weist wesentliche Verbesserungen auf, wie z.B. verbesserte Schlittenrillen, ein Visier mit hoher Sichtbarkeit, einen beidseitigen Sicherungshebel und ein Gewinde im Lauf. Die Handfeuerwaffe verfügt über Griffschalen mit rutschfester, geriffelter Oberfläche. Sie ist außerdem mit einer Picatinny-Schiene für taktische Lampenmodule und Laserzielgeräte ausgestattet.
Die robuste und hochwertige Außenkonstruktion besteht überwiegend aus Metall. Lediglich die Griffschalen sind aus Kunststoff gespritzt. Im Inneren hat WE hochwertige Teile verbaut, die eine lange Lebensdauer und Präzision bei jedem Schuss garantieren.
Die M1911 A1 verfügt über ein robustes GBB-System (Gas Blowback), das den Rückstoß und die Schlittenbewegung während des Schusses imitiert. Es bietet dem Schützen ein außergewöhnliches und realistisches Schießerlebnis wie beim Schießen mit einer echten Pistole. Darüber hinaus verfügt die Pistole über einen einstellbaren Hop-Up-Mechanismus, der die Genauigkeit und Stabilität der Waffe während des Schusses verbessert.
Egal, ob Sie ein erfahrener Airsoft-Profi oder ein Anfänger sind, dieses Replikat ist eine ausgezeichnete Wahl für alle, die eine zuverlässige Waffe suchen.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Antriebsart | CO2 |
Bedienseite | Beidseitig |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 110 mm |
Joule | 0.95 J (ca. 322 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | WE / Socom Gear |
Lieferumfang | Bedienungsanleitung, Mid-Cap Magazin |
Magazinkapazität | 26 Schuss |
N.P.A.S. verstellbar | Nein |
Schussmodus | Halbautomatisch |
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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