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WE M1911 A1 Full Metal Co2
WE M1911 A1 Full Metal Co2
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Die M1911 A1 von WE ist ein halbautomatischer Nachbau einer der bekanntesten Pistolen der Welt. Sie wird mit CO2 betrieben, wiegt 1,1 kg, ist 215 mm lang und hat eine Magazinkapazität von 30 Schuss. Die M1911 A1 hat einen 112 mm langen Innenlauf und eine Leistung von ca. 335 FPS.
Die solide und hochwertige Konstruktion des Replikats besteht überwiegend aus Metallteilen (Rahmen und Schlitten). Die Griffschalen und andere Bauteile sind dagegen aus Kunststoff gespritzt. Im Inneren hat WE hochwertige Teile verbaut, die eine lange Lebensdauer und Präzision bei jedem Schuss gewährleisten.
Die M1911 A1 verfügt über einen beweglichen Schlitten und ein robustes GBB-System (Gas Blowback), das den Rückstoß und den Schlitten während des Schusses imitiert. Dies sorgt für ein außergewöhnliches und realistisches Schießerlebnis wie bei einer echten Pistole. Darüber hinaus verfügt die Handfeuerwaffe über einen einstellbaren Hop-Up-Mechanismus, der die Genauigkeit und Stabilität der Waffe während des Schusses verbessert.
Ob Sie ein erfahrener Airsoft-Profi oder ein Anfänger sind, diese M1911 A1 Replik ist eine ausgezeichnete Wahl für jeden, der eine zuverlässige Waffe sucht.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Antriebsart | CO2 |
Bedienseite | Links |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 110 mm |
Joule | 1.05 J (ca. 338 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | WE / Socom Gear |
Lieferumfang | Bedienungsanleitung, Magazin |
Magazinkapazität | 30 Schuss |
N.P.A.S. verstellbar | Nein |
Schussmodus | Halbautomatisch |
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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