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WE Hi-Power Mk3 Full Metal GBB SILVER
WE Hi-Power Mk3 Full Metal GBB SILVER
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Die Hi-Power Mk3, hergestellt von WE, ist eine halbautomatische Vollmetall-Replik einer der ikonischsten Pistolen der Welt. Sie wird mit Green Gas betrieben, wiegt etwa 0,8 kg, hat eine Länge von 20,3 cm und bietet eine Magazinkapazität von 20 Schuss. Die Hi-Power Mk3 verwendet einen 110 mm langen Innenlauf und erzeugt ungefähr 320 FPS.
Dieses Replika-Modell verfügt über zahlreiche Merkmale wie gut sichtbare und klassische Visiere mit weißen Markierungen zur Verbesserung des Zielens bei schlechten Lichtverhältnissen. Darüber hinaus umfasst sie einen beidseitigen Sicherungshebel, traditionelle Rillen am Schlitten, einen Schlittenfang und ein Gewinde im Lauf. Die Pistole verwendet Griffschalen mit einer rutschfesten Textur an den Griffflächen.
Dieser solide und hochwertige Artikel bietet eine überwiegend metallische Außenkonstruktion. Nur die Griffstücke sind aus Polymeren spritzgegossen. Im Inneren hat WE hochwertige Teile verbaut, die eine lange Nutzungsdauer und Präzision bei jedem Schuss gewährleisten.
Die Hi-Power Mk3 verfügt über einen beweglichen Schlitten und ein robustes Gas-Blowback-System (GBB), das den Rückstoß und die Schlittenbewegung während des Schießens nachahmt. Es bietet ein außergewöhnliches und realistisches Benutzererlebnis, ähnlich dem Schießen mit einer authentischen Pistole. Darüber hinaus bietet die Pistole einen einstellbaren Hop-Up-Mechanismus zur Verbesserung der BB-Genauigkeit und -Stabilität während des Schusses. Außerdem bleibt der Verschluss nach dem letzten Schuss aus dem Magazin in der hinteren Position.
Ob Sie ein erfahrener Airsoft-Profi oder ein Neuling sind, dieses Replika-Modell ist eine ausgezeichnete Wahl für jeden, der eine zuverlässige Seitenwaffe sucht.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Antriebsart | Gas |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 110 mm |
Joule | 0.95 J (ca. 322 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | 11mm CW |
Magazinkapazität | 20 Schuss |
MOSFET | Nein |
Schussmodus | Halbautomatisch |
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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