📦 Sofort lieferbar: 7–9 Werktage
WE Hi-Capa 7 Full Metal Dragon GBB
WE Hi-Capa 7 Full Metal Dragon GBB
Verfügbarkeit für Abholungen konnte nicht geladen werden
Die von WE hergestellte Hi-Capa 7 Dragon ist ein halbautomatischer Nachbau einer der berühmtesten Pistolen der Welt. Sie wurde mit dem ausdrücklichen Ziel auf den Markt gebracht, einige wesentliche Merkmale der 1911er Pistolen zu verbessern. Sie wird mit Gas betrieben, wiegt 1,2 kg, ist 282 mm lang und hat eine Magazinkapazität von 31 Schuss. Die Hi-Capa 7 Dragon hat einen 165 mm langen Innenlauf und eine Leistung von ca. 395 FPS.
Auf der Oberseite befindet sich ein Fiberkorn und ein verstellbares Visier - eine hervorragende Lösung zur Verbesserung der Sichtbarkeit und Präzision.
Weitere wichtige Verbesserungen an diesem Nachbau sind die verbesserten Rillen am Schlitten, der beidseitige Sicherungshebel, die Griffsicherung, das Magazin mit hoher Kapazität und das Gewinde im Lauf. Die Handfeuerwaffe verfügt über Griffschalen mit rutschfester, geriffelter Oberfläche. Außerdem ist sie mit einer Picatinny-Schiene für taktische Lampenmodule und Laserzielgeräte ausgestattet.
Die robuste und hochwertige Konstruktion des Nachbaus besteht aus überwiegend metallischen Bauteilen (Rahmen und Schlitten). Die Griffschalen und andere Komponenten sind dagegen aus Polymeren gespritzt. Im Inneren hat WE hochwertige Teile verbaut, die eine lange Lebensdauer und Präzision bei jedem Schuss garantieren.
Die Hi-Capa 7 Dragon verfügt über ein robustes GBB-System (Gas Blowback), das den Rückstoß und das Schlittenverhalten beim Schießen imitiert. Es bietet dem Benutzer ein außergewöhnliches und realistisches Schießerlebnis, wie beim Schießen mit einer echten Pistole. Darüber hinaus verfügt die Pistole über einen einstellbaren Hop-Up-Mechanismus, der die Genauigkeit und Stabilität der Waffe während des Schießens verbessert.
Egal, ob Sie ein erfahrener Airsoft-Profi oder ein Anfänger sind, dieses Replikat ist eine ausgezeichnete Wahl für alle, die eine zuverlässige Waffe suchen.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
---------------------------------------------------
Eigenschaft | Wert |
---|---|
Antriebsart | Gas |
Bedienseite | Beidseitig |
Gearbox Version | None |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 165 mm |
Joule | 1.45 J (ca. 397 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | None |
Lieferumfang | Bedienungsanleitung, Innensechskantschlüssel, Mid-Cap Magazin |
Magazinkapazität | 31 Schuss |
MOSFET | Nein |
N.P.A.S. verstellbar | Nein |
Schussmodus | Halbautomatisch |
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
WE Hi-Capa 7 Full Metal Dragon GBBShare
GPSR Information



