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WE Hi-Capa 6 T-Rex Customs Titanium Barrel Full Metal GBB
WE Hi-Capa 6 T-Rex Customs Titanium Barrel Full Metal GBB
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Die Hi-Capa 6 T-Rex Customs Titanium Barrel von WE ist ein halbautomatischer Nachbau einer der berühmtesten Pistolen der Welt aus Vollmetall. Sie wurde mit dem ausdrücklichen Ziel entwickelt, einige wesentliche Merkmale der 1911er Pistole zu verbessern. Sie wird mit Gas betrieben, wiegt 1,2 kg, ist 240 mm lang und hat eine Magazinkapazität von 27 Schuss. Das Hi-Capa 6 T-Rex Customs Titanium Barrel hat einen 130 mm langen Innenlauf und erzeugt eine Leistung von ca. 360 FPS. Auf der Oberseite befindet sich ein Fiberkorn und eine verstellbare Kimme - eine hervorragende Lösung zur Verbesserung der Visierlinie und Präzision. Die Einfräsungen an der Vorderseite des Schlittens ermöglichen eine schnellere Rückkehr zum Ziel nach jedem Schuss. Weitere wichtige Verbesserungen an diesem Nachbau sind die verbesserten Rillen am Schlitten, der beidseitige Sicherungshebel, die Griffsicherung, das Magazin mit hoher Kapazität und das Gewinde im Lauf. Die Handfeuerwaffe hat Schalen mit einer rutschfesten Riffelung auf der Grifffläche. Außerdem ist sie mit einer Picatinny-Schiene für taktische Lampenmodule und Laserzielgeräte ausgestattet. Die robuste und hochwertige Konstruktion des Nachbaus besteht aus überwiegend metallischen Bauteilen (Rahmen und Schlitten). Die Griffschalen und andere Komponenten sind dagegen aus Polymeren gespritzt. Im Inneren hat WE hochwertige Teile verbaut, die eine lange Lebensdauer und Präzision bei jedem Schuss garantieren. Das Hi-Capa 6 T-Rex Customs Titanium Barrel verfügt über ein robustes GBB-System, das den Rückstoß und das Schlittenverhalten während des Schusses imitiert. Dadurch wird ein außergewöhnliches und realistisches Schießerlebnis wie mit einer echten Pistole erzielt. Darüber hinaus verfügt die Handfeuerwaffe über einen einstellbaren Hop-Up-Mechanismus, der die Genauigkeit und Stabilität der Waffe während des Schusses verbessert. Egal ob Sie ein erfahrener Airsoft-Profi oder ein Anfänger sind, dieses Replikat ist eine ausgezeichnete Wahl für alle, die eine zuverlässige Waffe suchen.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Antriebsart | Gas |
Bedienseite | Beidseitig |
Gearbox Version | None |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 130 mm |
Joule | 1.2 J (ca. 361 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | 11mm CW |
Magazinkapazität | 27 Schuss |
MOSFET | Nein |
Schussmodus | Halbautomatisch |
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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