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WE

WE Hi-Capa 6 Force A Silver Barrel Full Metal GBB DUAL TONE

WE Hi-Capa 6 Force A Silver Barrel Full Metal GBB DUAL TONE

Normaler Preis €193,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €193,90 EUR
Sale Ausverkauft
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Die Hi-Capa 6 Force A Silver Barrel von WE ist eine halbautomatische Vollmetall-Replik einer der ikonenhaftesten Pistolen der Welt. Sie wurde mit dem Ziel hergestellt, einige wichtige Merkmale der Pistolen im Stil der Serie 1911 zu verbessern.

Zu den wichtigsten Verbesserungen gehören gut sichtbare, verstellbare Ironsights, beidhändiger Sicherheitshebel, Magazine mit hoher Kapazität, Picatinny-Zubehörschiene, Gewinde im Lauf und Magwell für schnelles Nachladen.

Die Außenkonstruktion wurde fast vollständig aus Metall gefertigt - nur die Griffplatten sind aus Kunststoff gefertigt. Der bewegliche Schlitten und das starke Blowbacksystem bieten dem Benutzer eine sehr realistische Erfahrung.

Auf der Innenseite lieferten wir Qualitätsteile, die eine lange Nutzungsdauer und die Präzision jedes Schusses gewährleisten.

INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Antriebsart Gas
Bedienseite Links
Gearbox Version None
Hopup Variabel
Innenlauflänge 110 mm
Joule 0.85 J (ca. 305 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde WE / Socom Gear
Lieferumfang Bedienungsanleitung, Innensechskantschlüssel, Mid-Cap Magazin
Magazinkapazität 14 Schuss
MOSFET Nein
N.P.A.S. verstellbar Nein
Schussmodus Halbautomatisch

 

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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