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WE Hi-Capa 5.1 R1 Full Metal GBB
WE Hi-Capa 5.1 R1 Full Metal GBB
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Die von WE hergestellte Hi-Capa 5.1 R1 ist ein halbautomatischer Nachbau einer der berühmtesten Pistolen der Welt. Sie wurde mit dem ausdrücklichen Ziel auf den Markt gebracht, einige wesentliche Merkmale der Pistole im Stil von 1911 zu verbessern. Sie wird mit Gas betrieben, wiegt 1,1 kg, ist 220 mm lang und hat eine Magazinkapazität von 31 Schuss. Die Hi-Capa 5.1 R1 hat einen 110 mm langen Innenlauf und erreicht eine Leistung von ca. 330 FPS.
Zu den wesentlichen Verbesserungen dieses Modells gehören ein beidhändig bedienbarer Sicherungshebel, eine Griffsicherung, ein Magazin mit hoher Kapazität, ein ausgestellter Magazinschacht und ein Gewinde im Lauf. Außerdem verfügt sie über eine Picatinny-Schiene für taktische Lampenmodule und Laserzielgeräte. Die Handfeuerwaffe verfügt über Griffschalen mit rutschfester, geriffelter Oberfläche.
Die solide und hochwertige Konstruktion des Nachbaus enthält Elemente (Rahmen und Schlitten), die überwiegend aus Metall bestehen. Die Griffschalen und andere Komponenten sind dagegen aus Polymeren gespritzt. Im Inneren hat WE hochwertige Teile verbaut, die eine lange Lebensdauer und Präzision bei jedem Schuss garantieren.
Die Hi-Capa 5.1 R1 verfügt über ein robustes GBB-System (Gas Blowback), das den Rückstoß und die Bewegung des Schlittens während des Schusses imitiert. Es bietet dem Benutzer ein außergewöhnliches und realistisches Schießerlebnis wie bei einer echten Pistole. Darüber hinaus verfügt die Pistole über einen einstellbaren Hop-Up-Mechanismus, der die Genauigkeit und Stabilität der Waffe während des Schießens verbessert.
Egal, ob Sie ein erfahrener Airsoft-Profi oder ein Anfänger sind, dieses Replikat ist eine ausgezeichnete Wahl für alle, die eine zuverlässige Waffe suchen.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Antriebsart | Gas |
Bedienseite | Beidseitig |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 110 mm |
Joule | 1 J (ca. 328 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | WE / Socom Gear |
Magazinkapazität | 31 Schuss |
Schussmodus | Halbautomatisch |
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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