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WE Hi-Capa 5.1 Force Full Metal GBB SILVER
WE Hi-Capa 5.1 Force Full Metal GBB SILVER
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Die von WE hergestellte Hi-Capa 5.1 Force ist ein halbautomatischer Nachbau einer der berühmtesten Pistolen der Welt. Sie wurde mit dem ausdrücklichen Ziel auf den Markt gebracht, einige wesentliche Merkmale der Pistole im Stil von 1911 zu verbessern. Sie wird mit Gas betrieben, wiegt 1,0 kg, ist 220 mm lang und hat eine Magazinkapazität von 28 Schuss. Die Hi-Capa 5.1 Force verwendet einen 110 mm langen Innenlauf und erreicht eine Leistung von ca. 330 FPS. Zu den wesentlichen Verbesserungen dieses Nachbaus zählen verbesserte Schlittenrillen, ein verstellbares Fiberglasvisier mit hoher Sichtbarkeit (vorne und hinten), ein beidhändig bedienbarer Sicherheitshebel, eine Griffsicherung, ein Magazin mit hoher Kapazität, ein Magazinschacht für schnelles Nachladen und ein Gewinde im Lauf. Die Handfeuerwaffe verfügt über Griffschalen mit einer rutschfesten, geriffelten Oberfläche. Darüber hinaus erleichtern Einkerbungen an der Vorderseite des Schlittens die Rückkehr zum Ziel nach jedem Schuss. Die solide und hochwertige Konstruktion des Nachbaus besteht hauptsächlich aus Metallteilen (Rahmen und Schlitten). Die Griffschalen und andere Komponenten sind dagegen aus Polymeren gespritzt. Im Inneren hat WE hochwertige Teile verbaut, die eine lange Lebensdauer und Präzision bei jedem Schuss garantieren. Die Hi-Capa 5.1 Force verfügt über ein robustes GBB-System (Gas Blowback), das den Rückstoß und den Schlitten beim Schießen imitiert. Dadurch wird ein außergewöhnliches und realistisches Schießerlebnis wie mit einer echten Pistole erzielt.Darüber hinaus verfügt die Waffe über eine große Reichweite. Egal, ob Sie ein erfahrener Airsoft-Profi oder ein Anfänger sind, dieses Replikat ist eine ausgezeichnete Wahl für alle, die eine zuverlässige Waffe suchen.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Antriebsart | Gas |
Bedienseite | Beidseitig |
Gearbox Version | None |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 110 mm |
Joule | 1 J (ca. 328 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | WE / Socom Gear |
Lieferumfang | Bedienungsanleitung, Ersatzteil, Mid-Cap Magazin, Montagewerkzeug |
Magazinkapazität | 28 Schuss |
MOSFET | Nein |
N.P.A.S. verstellbar | Nein |
Schussmodus | Halbautomatisch |
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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