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WE

WE Hi-Capa 4.3 Force Full Metal GBB SILVER

WE Hi-Capa 4.3 Force Full Metal GBB SILVER

Normaler Preis €197,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €197,90 EUR
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Die von WE hergestellte Hi-Capa 4.3 Force ist ein halbautomatischer Nachbau einer der legendärsten Pistolen der Welt. Sie wurde mit dem ausdrücklichen Ziel entwickelt, einige wesentliche Merkmale der Pistole im Stil von 1911 zu verbessern. Sie wird mit Gas betrieben, wiegt 990 g, ist 200 mm lang und hat eine Magazinkapazität von 27 Schuss. Die Hi-Capa 4.3 Force hat einen 93 mm langen Innenlauf und eine Leistung von ca. 310 FPS. Zu den wichtigsten Verbesserungen dieses Nachbaus gehören verbesserte Schlittenrillen, ein verstellbares Fiberglasvisier mit hoher Sichtbarkeit (vorne und hinten), ein beidhändiger Sicherheitshebel, eine Griffsicherung, ein Magazin mit hoher Kapazität, ein Magazinschacht für schnelles Nachladen und ein Gewinde im Lauf. Die Handfeuerwaffe verfügt über Griffschalen mit einer rutschfesten, geriffelten Oberfläche. Darüber hinaus erleichtern Einkerbungen an der Vorderseite des Schlittens die Rückkehr zum Ziel nach jedem Schuss. Die solide und hochwertige Konstruktion des Nachbaus besteht hauptsächlich aus Metallteilen (Rahmen und Schlitten). Die Griffschalen und andere Komponenten sind dagegen aus Polymeren gespritzt. Im Inneren hat WE hochwertige Teile verbaut, die eine lange Lebensdauer und Präzision bei jedem Schuss garantieren. Die Hi-Capa 4.3 Force verfügt über ein robustes GBB-System (Gas Blowback), das den Rückstoß und das Schlittenverhalten beim Schießen imitiert. Es bietet dem Benutzer ein außergewöhnliches und realistisches Schießerlebnis, wie beim Schießen mit einer echten Pistole. Egal, ob Sie ein erfahrener Airsoft-Profi oder ein Anfänger sind, dieses Replikat ist eine ausgezeichnete Wahl für alle, die eine zuverlässige Waffe suchen.

INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Antriebsart Gas
Bedienseite Beidseitig
Gearbox Version None
Hopup Variabel
Innenlauflänge 93 mm
Joule 0.9 J (ca. 312 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde WE / Socom Gear
Lieferumfang Bedienungsanleitung, Mid-Cap Magazin, Montagewerkzeug
Magazinkapazität 27 Schuss
MOSFET Nein
N.P.A.S. verstellbar Nein
Schussmodus Halbautomatisch

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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