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WE

WE G-Force 19 SV Silver Barrel Metal Version GBB SCHWARZ

WE G-Force 19 SV Silver Barrel Metal Version GBB SCHWARZ

Normaler Preis €167,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €167,90 EUR
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Die G-Force 19 SV Silver Barrel von WE ist ein halbautomatischer Nachbau einer der berühmtesten Pistolen der Welt. Sie wird mit Gasdruck betrieben, wiegt 820 g, ist 185 mm lang und hat eine Magazinkapazität von 22 Schuss. Die G-Force 19 SV Silver Barrel hat einen 80 mm Innenlauf und eine Leistung von ca. 330 FPS. Zu den wichtigsten Verbesserungen dieser Replik zählen die Rillen auf dem Schlitten, das gut sichtbare, verstellbare Fiberglasvisier (vorne und hinten) und der Magazinschacht für schnelles Nachladen. Die Waffe ist mit Griffschalen mit rutschfester Riffelung versehen. Einfräsungen an der Vorderseite des Schlittens tragen ebenfalls dazu bei, dass die Waffe nach jedem Schuss schneller zum Ziel zurückkehrt. Die äußere Konstruktion des Nachbaus besteht wie beim Original aus Metall (Schlitten) und Polymer (Rahmen). Im Inneren hat WE hochwertige Teile verbaut, die eine lange Lebensdauer und Präzision bei jedem Schuss garantieren. Die G-Force 19 SV Silver Barrel verfügt über einen beweglichen Lauf und ein robustes GBB-System (Gas Blowback), das den Rückstoß und den Lauf während des Schusses imitiert. Dadurch wird ein außergewöhnliches und realistisches Schießerlebnis wie mit einer echten Pistole erzielt. Darüber hinaus verfügt die Handfeuerwaffe über einen einstellbaren Hop-Up-Mechanismus, der die Genauigkeit und Stabilität der Waffe während des Schusses verbessert. Egal ob Sie ein erfahrener Airsoft-Profi oder ein Anfänger sind, dieses Replikat ist eine ausgezeichnete Wahl für alle, die eine zuverlässige Waffe suchen.



INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Antriebsart Gas
Bedienseite Links
Gearbox Version None
Hopup Variabel
Innenlauflänge 80 mm
Joule 1 J (ca. 328 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde WE / Socom Gear
Magazinkapazität 22 Schuss
MOSFET Nein
Schussmodus Halbautomatisch

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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