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WE

WE G-Force 17 SV Gold Barrel Metal Version GBB SCHWARZ

WE G-Force 17 SV Gold Barrel Metal Version GBB SCHWARZ

Normaler Preis €172,99 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €172,99 EUR
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Die G-Force 17 SV Gold Barrel von WE ist ein halbautomatischer Nachbau einer der berühmtesten Pistolen der Welt. Sie wird mit Gas betrieben, wiegt 820 g, ist 205 mm lang und hat eine Magazinkapazität von 26 Schuss. Die G-Force 17 SV Gold Barrel hat einen 90 mm Innenlauf und eine Leistung von ca. 345 FPS. Zu den wesentlichen Verbesserungen dieser Replik zählen die Rillen auf dem Schlitten, das gut sichtbare, verstellbare Fiberglasvisier (vorne und hinten) und der Magazinschacht für schnelles Nachladen. Die Handfeuerwaffe hat Schalen mit rutschfester, geriffelter Oberfläche auf den Griffflächen. Sie ist außerdem mit einer Picatinny-Schiene für taktische Lampenmodule und Laserzielgeräte ausgestattet. Darüber hinaus sorgen Aussparungen an der Vorderseite des Schlittens für eine schnellere Rückkehr zum Ziel nach jedem Schuss. Die äußere Konstruktion des Nachbaus besteht wie beim Original aus Metall (Schlitten) und Polymer (Rahmen). Im Inneren hat WE hochwertige Teile verbaut, die eine lange Lebensdauer und Präzision bei jedem Schuss garantieren. Die G-Force 17 SV Gold Barrel verfügt über einen beweglichen Lauf und ein robustes GBB-System (Gas Blowback), das den Rückstoß und den Lauf während des Schusses imitiert. Dadurch wird ein außergewöhnliches und realistisches Schießerlebnis wie mit einer echten Pistole erzielt. Egal, ob Sie ein erfahrener Airsoft-Profi oder ein Anfänger sind, dieses Replikat ist eine ausgezeichnete Wahl für alle, die eine zuverlässige Waffe suchen.



INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Antriebsart Gas
Bedienseite Beidseitig
Gearbox Version None
Hopup Variabel
Innenlauflänge 95 mm
Joule 1.1 J (ca. 344 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde WE / Socom Gear
Lieferumfang Beavertail, Bedienungsanleitung, Montagewerkzeug
Magazinkapazität 26 Schuss
MOSFET Nein
N.P.A.S. verstellbar Nein
Schussmodus Halbautomatisch

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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