📦 Sofort lieferbar: 7–9 Werktage
WE G-Force 17 BK Silver Barrel Metal Version GBB DESERT
WE G-Force 17 BK Silver Barrel Metal Version GBB DESERT
Verfügbarkeit für Abholungen konnte nicht geladen werden
TG-Force 17 BK Silver Barrel Metallversion GBB – Eine künstlerische Interpretation eines bewährten Designs.
G-Force 17 BK Silver Barrel Metallversion GBB – Warum Sie sie haben sollten?
- Präzise gefertigt.
- Basiert auf einer der beliebtesten Plattformen, die je hergestellt wurden.
- Einfach aufzurüsten und anzupassen.
- Authentisches Aussehen und Gefühl.
Die G-Force 17 BK Silver Barrel, hergestellt von WE, ist eine halbautomatische Replik einer der ikonischsten Pistolen der Welt. Sie wird mit Green Gas betrieben, wiegt 820 g, hat eine Länge von 205 mm und bietet eine Magazinkapazität von 26 Schuss. Die G-Force 17 verwendet einen 90 mm langen Innenlauf und erzeugt ungefähr 345 FPS.
Dieses Modell der Replik verfügt über wesentliche Verbesserungen wie aggressive Rillen am Schlitten, gut sichtbare Fiberoptik-Visierungen, ein Gewinde im Lauf und einen erweiterten Magazinschacht für schnelle Nachladevorgänge. Sie verfügt außerdem über eine Picatinny-Schiene zur Montage von Lichtverstärkungsmodulen und Laserzielgeräten. Gewichtsersparnisausschnitte an der Vorderseite des Schlittens tragen ebenfalls dazu bei, nach jedem Schuss leichter wieder ins Ziel zu kommen. Weitere Verbesserungen, die die Handhabung der Replik verbessern, sind ein Unterschnitt am Abzugsbügel sowie ein texturierter Griff und Rahmen (Stippling).
Wie das Original besteht die äußere Konstruktion der Replik aus Metall (Schlitten) und Polymer (Rahmen). Im Inneren hat WE hochwertige Teile verbaut, die eine lange 1 Nutzungsdauer und Präzision bei jedem Schuss gewährleisten. Die G-Force 17 verfügt über einen beweglichen Schlitten und ein robustes Gas-Blowback-System (GBB), das den Rückstoß und die Schlittenbewegung während des Schießens nachahmt. Es bietet ein außergewöhnliches und realistisches Benutzererlebnis, ähnlich dem Schießen mit einer authentischen Pistole. Darüber hinaus bietet die Pistole einen einstellbaren Hop-Up-Mechanismus zur Verbesserung der BB-Genauigkeit und -Stabilität während des Schusses
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
---------------------------------------------------
Eigenschaft | Wert |
---|---|
Antriebsart | Gas |
Bedienseite | Beidseitig |
Gearbox Version | None |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 95 mm |
Joule | 1.1 J (ca. 344 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | WE / Socom Gear |
Magazinkapazität | 26 Schuss |
MOSFET | Nein |
Schussmodus | Halbautomatisch |
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
WE G-Force 17 BK Silver Barrel Metal Version GBB DESERTShare
GPSR Information



