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WE

WE G-Force 17 BK Gold Barrel Metal Version GBB SCHWARZ

WE G-Force 17 BK Gold Barrel Metal Version GBB SCHWARZ

Normaler Preis €144,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €144,90 EUR
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Die G-Force 17 BK Silver Barrel von WE ist ein halbautomatischer Nachbau einer der weltweit bekanntesten Pistolen. Sie ist gasbetrieben, wiegt 820 g, ist 205 mm lang und hat eine Magazinkapazität von 26 Schuss. Die G-Force 17 hat einen 90 mm Innenlauf und eine Leistung von ca. 345 FPS.
Dieser Nachbau verfügt über wichtige Verbesserungen wie aggressive Rillen auf dem Schlitten, ein gut sichtbares Fiberglasvisier, ein Gewinde im Lauf und einen ausgestellten Magazinschacht für schnelles Nachladen. Außerdem verfügt sie über eine Picatinny-Schiene für taktische Lampenmodule und Laserzielgeräte. Die Unterschneidung des Abzugsbügels und die Noppen an Griffstück und Rahmen sind weitere Verbesserungen, die die Rückstoßkontrolle verbessern.
Wie beim Original besteht die äußere Konstruktion des Nachbaus aus Metall (Schlitten) und Polymer (Rahmen). Im Inneren hat WE hochwertige Teile verbaut, die eine lange Lebensdauer und Präzision bei jedem Schuss garantieren.
Die G-Force 17 verfügt über einen beweglichen Schlitten und ein robustes GBB-System, das den Rückstoß und die Bewegung des Schlittens während des Schusses imitiert. Es sorgt für ein außergewöhnliches und realistisches Schießerlebnis wie beim Schießen mit einer echten Pistole. Darüber hinaus verfügt die Pistole über einen einstellbaren Hop-Up-Mechanismus, der die Genauigkeit und Stabilität der Waffe während des Schießens verbessert.
Egal, ob Sie ein erfahrener Airsoft-Profi oder ein Anfänger sind, dieses Replikat ist eine ausgezeichnete Wahl für alle, die eine zuverlässige Waffe suchen.



INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Antriebsart Gas
Bedienseite Links
Gearbox Version None
Hopup Variabel
Innenlauflänge 95 mm
Joule 1.05 J (ca. 338 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde WE / Socom Gear
Lieferumfang Beavertail, Bedienungsanleitung, Mid-Cap Magazin, Montagewerkzeug
Magazinkapazität 26 Schuss
MOSFET Nein
N.P.A.S. verstellbar Nein
Schussmodus Halbautomatisch

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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