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WE

WE Desert Warrior 4.3 Full Metal GBB

WE Desert Warrior 4.3 Full Metal GBB

Normaler Preis €119,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €119,90 EUR
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Die von WE hergestellte Desert Warrior 4.3 ist ein halbautomatischer Vollmetall-Nachbau einer der legendärsten Pistolen der Welt. Sie wurde mit dem ausdrücklichen Ziel auf den Markt gebracht, einige wesentliche Merkmale der 1911er Handfeuerwaffen zu verbessern. Sie ist gasbetrieben, wiegt 990 g, ist 202 mm lang und hat eine Magazinkapazität von 15 Schuss. Die Desert Warrior 4.3 hat einen 110 mm langen Innenlauf und erreicht eine Schussleistung von ca. 300 FPS.
Diese Replika weist wesentliche Verbesserungen auf, wie z.B. verbesserte Schlittenrillen, ein gut sichtbares Visier, einen beidseitigen Sicherungshebel und ein Gewinde im Lauf. Die Handfeuerwaffe verfügt über Griffschalen mit rutschfester, geriffelter Oberfläche. Sie verfügt außerdem über eine Picatinny-Schiene für taktische Lampenmodule und Laserzielgeräte.
Die robuste und qualitativ hochwertige Außenkonstruktion besteht überwiegend aus Metall. Lediglich die Griffschalen sind aus Kunststoff gespritzt. Im Inneren hat WE hochwertige Teile verbaut, die eine lange Lebensdauer und Präzision bei jedem Schuss garantieren.
Die Desert Warrior 4.3 verfügt über ein robustes GBB-System, das den Rückstoß und die Bewegung des Schlittens während des Schusses imitiert. Es bietet ein außergewöhnliches und realistisches Schießerlebnis, das dem Schießen mit einer echten Pistole sehr nahe kommt. Darüber hinaus verfügt die Pistole über einen einstellbaren Hop-Up-Mechanismus, der die Genauigkeit und Stabilität der Waffe während des Schusses verbessert.
Egal ob Sie ein erfahrener Airsoft-Profi oder ein Anfänger sind, dieses Replika-Modell ist eine ausgezeichnete Wahl für alle, die eine zuverlässige Seitenwaffe suchen.

INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Antriebsart Gas
Bedienseite Beidseitig
Hopup Variabel
Innenlauflänge 93 mm
Joule 0.85 J (ca. 305 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde WE / Socom Gear
Lieferumfang Bedienungsanleitung, Mid-Cap Magazin
Magazinkapazität 15 Schuss
N.P.A.S. verstellbar Nein
Schienensystem Picatinny Rail
Schussmodus Halbautomatisch


Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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