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VFC FN Herstal FNX-45 Tactical mit Metallschlitten GBB 6mm BB Schwarz
VFC FN Herstal FNX-45 Tactical mit Metallschlitten GBB 6mm BB Schwarz
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Sehr gut verarbeitetes GBB (Gas Blow Back) Modell des Herstellers VFC. Es handelt sich hier um das Tactical Modell aus der FN Herstal FNX-45 Pistolenserie. Dank FN Herstal Lizenz ist die Nachbildung komplett mit sämtlichen Original-Logos und Schriftzügen versehen. Diese sind teilweise aufgelasert, die Mehrheit ist aber sauber eingegossen bzw. eingearbeitet weshalb die Pistole auch ideal für Sammler ist. Natürlich darf auch die fortlaufende Seriennummer nicht fehlen, die jedes Modell zum Unikat macht. Diese befindet sich innerhalb der Underbarrel-Rail Sektion.
Kimme und Korn sind beim VFC Airsoft-Nachbau mit weißen Kreisen hinterlegt wodurch das Zielen erleichtert wird. Durch die vielen Stahl- und Aluminiumteile im Innern kann die Pistole ohne Probleme mit "Green Gas" betrieben werden. Sehr schön nachgebildet wurde auch das aus Polymer-Kunststoff hergestellte Griffstück, das dem Original zum Verwechseln ähnlich sieht. Wie beim Original sind bei der Airsoft-Version der FNX-45 Tactical alle Hebel beidseitig benutzbar, somit ist die Pistole für Rechts- und Linksschützen uneingeschränkt bedienbar.
Neben dem bereits angebrachten Griffrücken ist im Lieferumfang auch noch eine dünnere Ausführung enthalten. Diese kann einfach und ohne Werkzeug gewechselt werden. Durch die beiden unterschiedlich starken Griffrücken kann der Schütze die Pistole perfekt anpassen. Ein weiteres interessantes Feature ist der Außenlauf mit integriertem 16mm Rechtsgewinde zur Aufnahme eines Silencers.
Der robuste VFC-Nachbau im Kaliber 6 mm BB mit Gas-Blow-Back System überzeugt weiterhin durch einen stark repetierendem Metallschlitten sowie einstellbarem Hop-Up System. Alle Teile sind sehr sauber verarbeitet und besitzen eine originalgetreue Oberflächenbeschaffenheit. VFC Qualität wie man sie gewohnt ist!
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Lieferumfang |
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Farbe | Schwarz |
Kaliber | 6 mm BB (0,20g - 0,23g empfohlen) |
System | GBB - Gas-Blow-Back / halbautomatisch |
Material | Aluminium / Stahl / Polymer-Kunststoff |
Magazinkapazität | 25 Schuss |
Länge | ca. 225 mm |
Gewicht | ca. 835 g |
Maßstab | 1/1 |
Energie | bis zu 1 Joule (je nach verwendetem Softairgas) |
Hersteller | VFC / Cybergun |
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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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