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Tokyo Marui

Tokyo Marui VSR-10 Pro Sniper Rifle DESERT

Tokyo Marui VSR-10 Pro Sniper Rifle DESERT

Normaler Preis €219,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €219,90 EUR
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Die klassische VSR-10 von Tokyo Marui ist nun also auch im Desert Look erhältlich. Die VSR-10 Pro Sniper von Tokyo Marui ist ein sehr kompaktes Scharfschützengewehr ohne unnötigen Schnickschnack. Das Gewehr hat ein sehr schlankes Design und ist dadurch sehr gut transportierbar. Das geringe Gewicht ist ein weiterer Vorteil, der nicht unterschätzt werden sollte. Sehr gut für Snipers geeignet, die leicht unterwegs sind und so wenig Gewicht wie möglich mit sich mitschleppen möchten. Das Verschlussgehäuse, der Aussen- und Innenlauv sowie der Mechanismus wurden aus Metall gefertigt.

Schon nach kurzer Betrachtung wird klar, dass Tokyo Marui auch bei diesem Gewehr seinem Namen alle Ehre macht, die Verarbeitung ist makellos, die Oberfläche ist matt und macht einen sehr guten Eindruck. Die VSR überzeugt auch durch eine einfache aber solide verarbeitung und hohe Funktionalität. Das Gewehr ist mit einer klassischen Dioptervisierung ausgestattet, mit einer entsprechenden Montageschiene kann aber natürlich auch ein Zielfernrohr montiert werden.
Wie bei Tokyo Marui üblich, weist das Gewehr aufgrund der japanischen Gesetzgebung eine geringe Mündungsenergie und dadurch auch eine begrenzte Reichweite auf. Es eignet sich aber sehr gut als Basis für weitere Upgrades, das System ist aber sehr einfach aufgebaut und bei Bedarf ist eine Leistungssteigerung mit den entsprechenden Teilen recht einfach möglich. Dadurch entsteht ein äusserst leistungsfähiges Scharfschützengewehr.
Die Zuverlässigkeit ist äusserst hoch und bei sachgerechter Behandlung wird das Gewehr mit Sicherheit keine P


INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Antriebsart Federdruck
Bedienseite Rechts
Hopup Variabel
Innenlauflänge 430 mm
Joule 0.9 J (ca. 312 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde None
Magazinkapazität 30 Schuss
Schussmodus Einzelschuss
Waffenmodell VSR-10
Länge 107.5 cm
Länge verpackt 113.5 cm
Breite 17.3 cm
Breite verpackt 16.3 cm
Höhe 6.7 cm
Höhe verpackt 7.8 cm
Gewicht 1.905 kg
Gewicht verpackt 2.735 kg

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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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