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Snow Wolf VSR-10 Bolt-Action Sniper Rifle
Snow Wolf VSR-10 Bolt-Action Sniper Rifle
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Entworfen und hergestellt von Snow Wolf - ein bekannter Hersteller in der Airsoft-Community.
VSR-10 BASR ist eine Replik der R700 Serie von Bolt-Action-Gewehre.
Hergestellt aus einer hochwertigen Aluminiumlegierung und ABS-Polymer, wird dieses 1065mm lange Scharfschützengewehr durch ein abnehmbares Magazin mit einer Kapazität von 32 Schuss gespeist.
Das VSR-10 BASR wiegt etwa 2200 g und schießt aus einem 440mm langen Innenlauf mit einer klassischen Repetierbewegung.
Die klassische Kombination aus festem Hinterschaft und Vorderschaft mit Gummipolster ist mit einer Texturierung für bessere Griffigkeit und Handhabung versehen. Der Nachbau ist mit einer Picatinny-Schiene auf der Oberseite und einem Harris-Typ Zweibeinadapter an der Vorderseite des Vorderschafts ausgestattet.
Die Out-of-the-Box-Performance ist ausreichend für das Schießen auf weite Distanzen und bietet eine gute Basis für weitere Modifikationen und Tuning.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Antriebsart | Federdruck |
Bedienseite | Rechts |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 1070 mm |
Joule | 1.35 J (ca. 384 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | 23mm CW |
Magazinkapazität | 30 Schuss |
Schussmodus | Einzelschuss |
Waffenmodell | VSR-10 |
Länge | 107.5 cm |
Länge verpackt | 91.4 cm |
Breite verpackt | 29.2 cm |
Höhe verpackt | 8 cm |
Gewicht | 2.151 kg |
Gewicht verpackt | 2.958 kg |
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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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