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Snow Wolf

Snow Wolf Karabiner 98K Bolt-Action Sniper Rifle Real Wood

Snow Wolf Karabiner 98K Bolt-Action Sniper Rifle Real Wood

Normaler Preis €289,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €289,90 EUR
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Entworfen und hergestellt von Snow Wolf - einem bekannten Hersteller in der Airsoft-Community. Der Karabiner 98K ist eine hochwertige Vollmetallreplik eines klassischen Repetiergewehrs.
Der Kar98K war die endgültige Weiterentwicklung des Gewehrs 98, das Paul Mauser 1895 im Deutschen Reich entwickelt hatte. Es entstand aus den Erfahrungen des Ersten Weltkriegs, in dem das 1250 mm lange G98 für den Nahkampf schlecht geeignet war, und der Einführung der neuen Patrone "s.S. Patrone". Die K98K ist ein Modell mit kürzerem Lauf, überarbeiteter Visierung und einigen kleineren Verbesserungen. Sie galt als einfache, aber hocheffektive Waffe und wurde im Zweiten Weltkrieg und in weiteren Konflikten häufig eingesetzt. Heute wird sie häufig als Jagd- und Sportwaffe verwendet, und die Modelle aus der Kriegszeit sind begehrte Sammlerstücke.
Diese 1100mm lange Nachbildung wird aus einem herausnehmbaren Magazin mit 24 Schuss gespeist. Sie wiegt ca. 2900g und schießt im klassischen Einzelschussmodus mit einer für Drehbolzenkonstruktionen typischen Bewegung.
Der Nachbau ist hauptsächlich aus hochwertigen Metalllegierungen, Stahl und Polymeren gefertigt. Der Lauf, der Verschluss, das Gehäuse und die Visierung sind aus Metall gefertigt, Abzugsbügel, Abzug, Bolzen und einige kleinere Elemente sind aus Stahl. Die Möbel - Vorderschaft und Schaft - sind aus echtem Holz gefertigt.
Das Gehäuse dieses Modells wurde zusätzlich mit einer speziellen Seitenschiene und einem optischen Visier für Präzisionsschüsse ausgestattet.
Dank der hochwertigen Materialien und der hohen Leistung ist der Karabiner 98K die ideale Wahl für Spieler, die einen Nachbau für Airsoft- und historische Reenactment-Veranstaltungen suchen.


INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Antriebsart Federdruck
Hopup Variabel
Innenlauflänge 490 mm
Joule 1.7 J (ca. 430 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde None
Magazinkapazität 24 Schuss
Schussmodus Einzelschuss
Länge 109.8 cm
Länge verpackt 113.5 cm
Breite 10 cm
Breite verpackt 22.5 cm
Höhe verpackt 9.5 cm
Gewicht 3.36 kg
Gewicht verpackt 4.3 kg

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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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