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G&G

G&G SMC 9 Metal Version GBB Semi

G&G SMC 9 Metal Version GBB Semi

Normaler Preis €342,59 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €342,59 EUR
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Die von G&G entworfene und hergestellte SMC 9 ist eine Nachbildung einer kompakten Maschinenpistole, die unter Verwendung des Rahmens und der Abzugseinheit der Gasrücklaufpistole GTP9 hergestellt wurde.
Die SMC 9 ist aus hochwertigen Metalllegierungen und Polymeren gefertigt.
An der Vorderseite befindet sich ein MLOK-Handschutz mit einer RIS-Schiene auf der Oberseite. Dieser Aufbau ermöglicht es dem Benutzer, je nach Vorliebe oder Einsatzanforderung unterschiedliches Zubehör zu befestigen. Der integrierte, seitlich klappbare Schaft aus Polymer ist leicht in engen Räumen zu verwenden und zu verstauen. Die beidseitigen Bedienelemente und mehrere Riemenbefestigungspunkte ermöglichen eine komfortable Bedienung für Links- und Rechtshänder.
Dies, zusammen mit der kompakten Größe, macht die SMC 9 zu einem leistungsstarken Werkzeug in einem kleinen und wendigen Paket.

 INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Antriebsart Gas
Bedienseite Beidseitig
Hopup Variabel
Innenlauflänge 220 mm
Joule 1.1 J (ca. 344 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde 14mm CCW
Magazinkapazität 50 Schuss
Schienensystem M-Lok, Picatinny Rail
Schussmodus Halbautomatisch
Länge 62.5 cm
Länge verpackt 71.5 cm
Breite 26 cm
Breite verpackt 25.5 cm
Höhe 6.5 cm
Höhe verpackt 7.7 cm
Gewicht 2.125 kg
Gewicht verpackt 3 kg

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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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