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Chiappa

Chiappa Rhino 50DS Co2 Revolver

Chiappa Rhino 50DS Co2 Revolver

Normaler Preis €189,99 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €189,99 EUR
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Der Rhino 50DS ist eine Airsoft-Replik eines ungewöhnlichen automatischen Revolvers, der von Chiappa in Italien entwickelt und hergestellt wurde. Die Waffe wurde von Emilio Ghisoni entworfen, der auch für die Entwicklung des Mateba Autorevolvers verantwortlich war. Beide Ausführungen verfügen über einen DA/SA-Abzugsmechanismus und eine deutlich niedrigere Laufachse als klassischere Revolver. Das Original ist aus einem massiven Block Ergal – einer hochfesten Aluminiumlegierung 7075 – CNC-gefräst. Weitere wichtige Elemente sind aus Stahl gefertigt. Je nach Modell wird die Waffe in fünf Lauflängen und mit verschiedenen Pistolenpatronen, darunter 9x19 Parabellum und .357 Magnum, hergestellt.

Die Rhino 50DS ist eine halbautomatische, hochpräzise und realistische Airsoft-Replika in Standardausführung mit einem 5"/127-mm-Lauf. Sie ist mit einer Standard-CO2-Kapsel im Pistolengriff ausgestattet. Die Waffe wiegt ca. 1100 g, ist 241 mm lang und bietet ein Magazin für 6 Schuss. Der 116-mm-Innenlauf erzeugt ca. 320 FPS.
Das Rhino 50DS-Modell verfügt über eine rotierende Trommel mit sechs Kammern, die jeweils eine einzelne BB in einer Attrappenpatrone aufnehmen. Ein herausragendes Merkmal ist ein realistischer Mechanismus zum Zuführen der in die Trommel geladenen Dummy-Patronen. Die Rhino 50DS spiegelt das Erscheinungsbild des Originals perfekt wider, verfügt über eine untere Bohrungsachse und feuert die BBs vom Boden der Trommel ab. Sie verfügt außerdem über einen Double-Action/Single-Action-Abzugsmechanismus und eine gut sichtbare, verstellbare Visierung.
Zusätzlich verfügt die Waffe über eine Picatinny-Schiene an der Unterseite zur Montage von Zubehör wie Taschenlampen und Laserzielmarkierern. Bietet einen einstellbaren Hop-Up-Mechanismus, um die Genauigkeit und Stabilität des BBs während des Schusses zu verbessern.

Die soliden, hochwertigen Artikel bestehen hauptsächlich aus einer Aluminiumlegierung – Rahmen und Lauf. Weitere wichtige Elemente sind aus Stahl gefertigt. Der Griff in Holzoptik ist aus Polymer spritzgegossen. Im Inneren sorgt Chiappa für hochwertige Teile, die eine lange Lebensdauer und Präzision bei jedem Schuss gewährleisten.

Ob erfahrener Airsoft-Profi oder Einsteiger – diese Replik ist eine ausgezeichnete Wahl für alle, die eine zuverlässige Waffe suchen. Spieler werden die erstklassige Konstruktion und optimale Leistung dieses Airsoft-Revolvers zu schätzen wissen.

INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

 

Eigenschaft Wert
Antriebsart CO2
Bedienseite Beidseitig
Hopup Fest
Innenlauflänge 116 mm
Joule 0.95 J (ca. 322 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde None
Lieferumfang Bedienungsanleitung, Magazin, Montagewerkzeug
Magazinkapazität 6 Schuss
N.P.A.S. verstellbar Nein
Schienensystem Picatinny Rail
Schussmodus Halbautomatisch

 

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).


3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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