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PTS ZEF OZ9 Elite (Ultra Version)
PTS ZEF OZ9 Elite (Ultra Version)
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Die PTS ZEV Technologies OZ9 Elite GBB Pistole ist die Gas-Blowback-Airsoft-Pistole, die das Erscheinungsbild und viele der innovativen Merkmale der echten Zev Technologies OZ9 Pistole detailgetreu nachbildet.
Als ULTRA Version präsentiert PTS hier die hochwertigste Replik der OZ9 Pistole in einer limitierten Auflage. Diese exklusive Version verfügt über einen vollständig CNC-gefertigten Schlitten aus 6000er-Aluminium sowie ein präzisionsgefertigtes modulares Chassis aus demselben hochwertigen Material. Innerhalb des Chassis sind auch das Hammergehäuse und viele Hammerkomponenten CNC-gefertigt, was zu einem präziseren Abzugsgefühl führt. Der CNC-gefertigte Außenlauf aus Stahllegierung mit eingelassener Oberfläche besitzt eine extrem widerstandsfähige Karbonitrierungs-Beschichtung.
Inspiriert von Shadow Systems und ZEV Technologies:
Obwohl die OZ9 kein direktes Produkt von Shadow Systems ist, teilt sie die Philosophie von verbesserten, Glock-kompatiblen Designs. Ähnlich wie die MR920 bietet die OZ9 Upgrades in Bezug auf Ergonomie, Handling und Design im Vergleich zu Standard-Glock-Pistolen.
Innovative Features der PTS ZEV OZ9 Elite (ULTRA Version):
- Vollständig lizenzierte ZEV-Markierungen: Authentische Logos und Markierungen von ZEV Technologies.
- ULTRA VERSION EXKLUSIV: CNC-gefertigter OZ9 Signature Schlitten aus 6000er-Aluminium mit markanten Fräsungen und vorderen sowie hinteren Serrations.
- ULTRA VERSION EXKLUSIV: CNC-gefertigtes modulares Chassis aus 6000er-Aluminium mit integrierter Zubehörschiene für Lampen und Laser.
- ULTRA VERSION EXKLUSIV: CNC-gefertigtes Hammergehäuse und ausgewählte Hammerkomponenten für ein optimiertes Abzugsgefühl.
- ULTRA VERSION EXKLUSIV: Gefräster Außenlauf aus Stahllegierung mit widerstandsfähiger Karbonitrierungs-Beschichtung.
- Ergonomischer Polymergriff: Verfügt über einen integrierten Magazintrichter (Magwell) und einen steileren Griffwinkel für eine natürlichere Zielerfassung.
- Reversibler Magazinauslöser: Für Links- und Rechtshänder geeignet.
- Ergonomisches Abzugszüngel: Für eine bessere Fingerauflage.
- Modulares Chassis-System: Das komplette Abzugs- und Schlagbolzenschloss ist in einem separaten Chassis untergebracht, das zur einfachen Wartung oder Modifikation mit nur einem einzigen Demontagebolzen aus dem Polymergriff entfernt werden kann.
- Verlängerte Chassis-Gleitschienen: Sorgen für eine größere Kontaktfläche zwischen Rahmen und Schlitten und somit für einen zuverlässigeren Verschlusszyklus.
- ZEV Combat Sights: Bestehend aus einer schwarzen Stahl-Kimme mit breiter U-Kerbe und einem gut sichtbaren Fiberoptik-Korn.
- Abnehmbare RMR-Montageplatte: Ermöglicht die optionale Montage eines Rotpunktvisiers (nicht im Lieferumfang enthalten).
- Präzisionslauf und Hop-Up: Ein 6.03mm Innenlauf mit 97mm Länge und ein lila 70-Grad Hop-Up Gummi sorgen für außergewöhnliche Präzision und Reichweite.
- PTS Enhanced Pistol Shockplate G: Das mitgelieferte Magazin ist mit der neuen PTS Shockplate ausgestattet.
- Tokyo Marui G17 Magazinkompatibilität: Das Magazin ist mit Tokyo Marui G17 (Gen 3 & 4) Magazinen kompatibel.
Die PTS ZEV Technologies OZ9 Elite GBB (ULTRA Version) bietet eine unvergleichliche Kombination aus hochwertigsten Materialien, präziser Fertigung und innovativen Features. Erleben Sie eine GBB-Pistole, die in puncto Ergonomie, Performance und Design neue Maßstäbe setzt. Sichern Sie sich jetzt dieses exklusive Stück Airsoft-Geschichte!
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Farbe | Schwarz |
Material | 6000er-Aluminium, Stahllegierung, verstärktes Polymer, Hart-PC |
Finish | Schwarz eloxiert |
Außenlauflänge | ca. 110mm |
Innenlauflänge | ca. 97mm |
Gewicht | ca. 750g (ohne Verpackung), ca. 1kg (mit Verpackung) |
Abmessungen (Verpackung) | 320x185x55mm |
Mündungsgeschwindigkeit | Unter 1 Joule (134a) @ 0.2g BB (25℃) |
Magazinkompatibilität | Tokyo Marui G17 (Gen 3 & 4) |
Magazinkapazität | 23 Schuss |
Hop-Up | Einstellbar |
Gas Route Seal | Lila – Gummi 70 Grad |
Blowback | Ja |
Schussmodus | Semi/Sicher |
Energiequelle | 134a/Green Gas/Top Gas |
Lieferumfang |
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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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