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LCT

LCT PP-19-01 S-AEG

LCT PP-19-01 S-AEG

Normaler Preis €359,59 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €359,59 EUR
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PP-19-01 semi von LCT ist eine der kultigsten SMG-Stil AK-Replikate im Sortiment des Herstellers.

Die kompakte Größe macht dieses Modell zu einer guten Option für CQB und Nah- bis Mitteldistanzgefechte auf dem Airsoftfeld.
Dank des skelettierten, auf die linke Seite klappbaren Schaftes ist es einfach zu transportieren und zu verstauen.

Die sorgfältige Verarbeitung und die Liebe zum Detail vermitteln dem Endbenutzer das Gefühl einer echten Feuerwaffe - fast alle Metallteile sind aus Stahl gefertigt. Die einzigen äußeren Elemente, die aus Polymer gefertigt sind, sind der Pistolengriff, der Handschutz und die Magazine.

Auch die Internals sind zuverlässig und präzise gefertigt, was jeder LCT-Replik eine außergewöhnliche Leistung und langfristige Zuverlässigkeit verleiht.

Diese Version ist nur mit halbautomatischem Feuermodus erhältlich.

INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Gearbox Version V3
Hopup Variabel
Innenlauflänge 255 mm
Joule 1.5 J (ca. 404 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde 14mm CCW
Magazinkapazität 50 Schuss
MOSFET Nein
Motor Bauform Short
Schussmodus Halbautomatisch
Stecker Mini Tamiya
Waffenmodell AK
Länge 70 cm
Länge verpackt 61 cm
Breite verpackt 28 cm
Höhe verpackt 11 cm
Gewicht 3.246 kg
Gewicht verpackt 4.302 kg

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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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