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Jing Gong

Jing Gong PM5 SD6 Full Metal S-AEG

Jing Gong PM5 SD6 Full Metal S-AEG

Normaler Preis €249,59 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €249,59 EUR
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Als eine der bekanntesten Airsoft-Marken Chinas hat Jing Gong viel Erfahrung in der Herstellung von preiswerten Replikas gesammelt. JG-Produkte sind eine gute Wahl für Einsteiger und bieten eine gute Basis für weitere Modifikationen und Tuning.
Die PM5 SD6 ist eine der markantesten Maschinenpistolen, die jemals hergestellt wurden und wird in einer schallgedämpften SD6-Konfiguration geliefert. Mit ihrer moderaten Größe, dem einschiebbaren Schaft und der guten Ergonomie ist sie die perfekte Wahl für CQB- und Nahkampfeinsätze auf dem Airsoft-Feld.
Die 650/770 mm lange Nachbildung besteht aus Metalllegierungen und Polymeren und wird aus einem Midcap-Magazin versorgt. Die PM5 SD6 wiegt ca. 2500 g und schießt halbautomatisch aus einem 229 mm langen Innenlauf. Der Einschubschaft erleichtert die Handhabung und ermöglicht eine schnelle Zielerfassung. Der Lauf ist mit einem 14 mm CCW-Gewinde ausgestattet und kann mit einer Vielzahl unterschiedlicher Mündungsaufsätze versehen werden. Die RIS-Schiene auf der Oberseite ermöglicht die Montage verschiedener Zubehörteile, je nach Vorliebe oder Einsatzanforderungen.
Elemente wie Visier, RIS-Schiene, Schaftführung, Abzug, Sicherungshebel und Magazinsicherung sind aus Metall, während Pistolengriff, Schaft, lower Receiver und Handschutz aus Kunststoff gefertigt sind. Die V2 Gearbox garantiert eine angemessene Leistung und bietet eine stabile Basis für weitere Anpassungen und Modifikationen.

INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Bedienseite Beidseitig
Gearbox Version V3
Hopup Variabel
Innenlauflänge 229 mm
Joule 1.2 J (ca. 361 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde None
Magazinkapazität 200 Schuss
MOSFET Nein
Motor Bauform Long
Schienensystem Picatinny Rail
Schussmodus Halbautomatisch
Stecker Mini Tamiya
Waffenmodell MP5
Länge 53.5 cm
Länge verpackt 66.3 cm
Breite verpackt 29 cm
Höhe verpackt 10.5 cm
Gewicht 2.561 kg
Gewicht verpackt 3.85 kg

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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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