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Novritsch

Novritsch SSG10 A2 Bolt-Action Sniper Rifle 2.8J

Novritsch SSG10 A2 Bolt-Action Sniper Rifle 2.8J

Normaler Preis €459,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €459,90 EUR
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Das SSG10 A2 ist ein Scharfschützengewehr, welches hervorragende Leistung und Qualität direkt out of the Box bietet. Die SSG10-Serie basiert auf der bewährten und zuverlässigen VSR-10-Plattform, die ein hohes Maß an Individualisierung garantiert.
Das Segment Schaft-Griff-Vorderschaft ist aus hochwertigen Polymeren im Spritzgussverfahren hergestellt und mit einer griffigen Textur versehen. Eine gummierte Schaftplatte und eine verstellbare Wangenauflage erhöhen den Komfort und die Leichtigkeit des Zielens auf das optische Visier.
Der verwendete Präzisions-Innenlauf bietet höchste Präzision auf große Entfernungen und eine flache Flugbahn der BBs. In der vorgestellten Konfiguration bietet das SSG10 bis zu 2,8J/500 FPS.
Der integrierte Knauf ermöglicht die Befestigung von Zweibeinen an der Vorderseite des Handschutzes, und mehrere QD-Schlitze bieten eine Verbindung von Trageriemen.
Eine oben montierte, geteilte Picatinny-Schiene mit 6 Schlitzen ermöglicht den Anschluss der meisten auf dem Markt erhältlichen Visieren.
Das SSG10 A2 ist eine sofort einsatzbereite Replik, die eine überlegene Leistung, Genauigkeit und Zuverlässigkeit im Vergleich zu vergleichbaren Gewehren auf dem Markt garantiert.


INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Antriebsart Federdruck
Bedienseite Rechts
Hopup Variabel
Innenlauflänge 430 mm
Joule 2.8 J (ca. 551 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde 28mm CCW
Magazinkapazität 28 Schuss
Schussmodus Einzelschuss
Waffenmodell VSR-10
Länge 115 cm
Länge verpackt 85 cm
Breite verpackt 15 cm
Höhe verpackt 11 cm
Gewicht 3.048 kg
Gewicht verpackt 4.438 kg

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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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