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LCT SVD S-AEG WOOD
LCT SVD S-AEG WOOD
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Das Snayperskaya Vintovka Dragunova, kurz SVD, ist eines der berühmtesten Scharfschützengewehre der Welt. Es wurde von Jewgeni Dragunow entworfen und in der Sowjetunion, ihren Satellitenstaaten und nach 1991 in der Russischen Föderation und ihren Nachfolgestaaten hergestellt.
Dieses Gewehr wurde offiziell von fast 50 Staaten der Welt in Original- oder abgewandelter Form verwendet oder ist noch immer in Gebrauch.
Diese Replik von LCT ist eine der am besten aussehenden und hergestellten SVDs, die heute auf dem Markt erhältlich sind.
Für die meisten Metallteile wurde hochwertiger gebläuter Stahl verwendet, mit Ausnahme des Schlittens, der als einziges Element aus einer Aluminiumlegierung besteht.
Das Gehäuse wurde mit einer hochpräzisen CNC-Werkzeugmaschine aus einem einzigen Stück Stahl gefräst, und der Deckel wurde aus einem Stahlblech gestanzt.
Der Pistolengriff mit dem Schaft und dem Vordergriff wurde - wie beim modernisierten Original - aus hochwertigem Polymer gefertigt, was ihm ein modernes Aussehen und Widerstandsfähigkeit gegen harte Behandlung im Einsatz verleiht.
Die Passgenauigkeit aller Elemente ist erstklassig - alle Komponenten sind maschinell verpresst, vernietet oder verschraubt und haben keinen Spielraum.
Das Herzstück des Nachbaus ist eine bewährte SVD-Gearbox von LCT mit verstärkten Innenteilen, vier Zahnrädern, 9-mm-Ball Bearings und einem Federschnellwechselsystem.
Die Metall-Rotation-Hop-up-Chamber ist mit einem hochwertigen 700 mm langen Messing-Innenlauf kombiniert, der für eine außergewöhnliche Reichweite und Präzision sorgt.
Alles in allem ist dies die beste Airsoft SVD Replik auf dem Markt verfügbar heute.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Gearbox Version | V3 Custom |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 700 mm |
Joule | 1.35 J (ca. 384 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | None |
Magazinkapazität | 55 Schuss |
Motor Bauform | Short |
Schussmodus | Halbautomatisch |
Stecker | T-Plug |
Waffenmodell | SVD |
Länge | 122.5 cm |
Länge verpackt | 132 cm |
Breite | 15.5 cm |
Breite verpackt | 24.8 cm |
Höhe verpackt | 9.5 cm |
Gewicht | 4.2 kg |
Gewicht verpackt | 5.573 kg |
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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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