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LCT LC-3A3-W S-AEG
LCT LC-3A3-W S-AEG
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LC-3A3-W semi von LCT ist eine der kultigsten Kampfgewehr-Repliken im Sortiment des Herstellers.
Der verlängerte Lauf macht dieses Modell zu einer großartigen Option für Mittel- und Langstreckengefechte auf dem Airsoft-Feld. Der feste Schulterschaft macht es einfach und bequem, auf die Visierung zu zielen.
Der hohe Grad an Handwerkskunst und die Liebe zum Detail geben dem Endbenutzer das Gefühl einer echten Feuerwaffe - fast alle Metallteile sind aus Stahl gefertigt. Die einzigen äußeren Elemente, die aus Polymer gefertigt sind, sind der Pistolengriff, der Handschutz, der Ladegriff und der Schaft.
Auch die Internals sind zuverlässig und präzise gefertigt, was jeder LCT-Replik außergewöhnliche Leistung und langfristige Zuverlässigkeit verleiht.
Diese Version ist nur mit halbautomatischem Feuermodus erhältlich.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Gearbox Version | V2 Custom |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 515 mm |
Joule | 1.6 J (ca. 417 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | 14mm CCW |
Magazinkapazität | 140 Schuss |
MOSFET | Nein |
Motor Bauform | Long |
Schussmodus | Halbautomatisch |
Stecker | Mini Tamiya |
Waffenmodell | G3 |
Länge | 101.8 cm |
Länge verpackt | 114 cm |
Breite verpackt | 26.2 cm |
Höhe verpackt | 8.4 cm |
Gewicht | 4.943 kg |
Gewicht verpackt | 6.373 kg |
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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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