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Krytac Trident Mk2 PDW S-AEG DARK EARTH
Krytac Trident Mk2 PDW S-AEG DARK EARTH
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Die PDW Trident MK2 von Krytac ist der kompakteste Nachbau seiner Baureihe, was ihn zu einer großartigen Option für CQB-Felder oder sogar zu einer Zweitwaffe für Scharfschützen macht.
An der Front finden wir einen hochwertigen 5-Zoll-TR105-Handschutz aus Aluminium. Er ist mit dem Keymod-Schienensystem kompatibel, das in Kombination mit der langen oberen RIS-Schiene dem Schützen die Möglichkeit bietet, jede Art von Zubehör anzubringen, das seinen Vorlieben oder Einsatzanforderungen entspricht.
Die Receiver aus einer Aluminiumlegierung sind so konstruiert, dass sie mit fast allen Teilen und Zubehörteilen im M4-Format kompatibel sind. Ein ausgestellter Magwell und ein vergrößerter Abzugsbügel sehen auf den ersten Blick wie kleine Änderungen aus, aber wenn man diese Nachbildung in die Hand nimmt und ihr ein paar Schuss gibt, wird einfach klar, dass diese Änderungen großartig sind, um die Nachlade- und Eingriffszeit zu verbessern. Darüber hinaus sehen diese custom Receivers einfach großartig aus.
Die PDW ist mit einem Feuerwahlschalter für Rechts- und Linkshänder ausgestattet, der nicht nur für Linkshänder, sondern für alle Schützen eine bequeme Bedienung ermöglicht, da Rechts- und Linkshänder in einer dynamischen CQB-Umgebung von entscheidender Bedeutung sind.
Die Trident MK2 PDW-Gearbox verfügt über ein verstärktes 8-mm-Kugellager, einen Polymerkolben mit 4 Metallzähnen, einen gepolsterten Zylinderkopf, einen Motor mit hohem Drehmoment und ein Federschnellwechselsystem.
Auch im Getriebe finden wir Krytac MOSFETs, die den Auslösekontakt und die Batterie schützen. In Kombination mit dem flachen Auslöser wird die Auslösezeit fast augenblicklich eingestellt, und der Auslöser zeigt bei einem schnellen Einzelfeuer eine hervorragende Leistung.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Bedienseite | Beidseitig |
Feder-Schnellwechsel-System | Ja |
Gearbox Version | V2 Custom |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 155 mm |
Joule | 1.15 J (ca. 354 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | 14mm CCW |
Lieferumfang | Bedienungsanleitung, Hi-Cap Magazin, Innensechskantschlüssel, Reinigungsstab |
Magazinkapazität | 300 Schuss |
Motor TPA | 21 TPA |
Motor Bauform | Long |
Pinnion Gear Shape | O-Shape |
Schienensystem | Key Mod, Picatinny Rail |
Schussmodus | Einzelschuss, Halbautomatisch |
Stecker | Mini Tamiya |
Waffenmodell | AR15 |
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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