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KJ Works M700 Police High Velocity Version
KJ Works M700 Police High Velocity Version
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Die KJW M700 Police ist ein augezeichnetes Scharfschützengewehr, basierend auf einem Gasdrucksystem. Die Schussleistung ist hervorragend und die Präzision lässt keine Wünsche offen. Auch die Verarbeitung ist erstklassig, das Gewehr liegt sehr gut in der Hand und bietet einen sehr hohen Komfort. Für optimale Schussleistungen empfehlen wir 0.33g Pirate Xtreme BBs.
Die Waffe muss gut gepflegt werden. Besonders der Lauf sollte nach jedem Spiel gereinigt werden da das Gas Rückstände im Lauf hinterlassen kann. Die Hop-Up Unit sollte nach jedem zweiten Spiel mit Silikon behandelt werden. Das Gewehr lässt sich mit sehr wenig Aufwand tunen. Es muss nur eine stärkere Hammer Spring eingesetzt werden um die Schussleistung auf rund 600fps zu erhöhen.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Antriebsart | Gas |
Bedienseite | Rechts |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 626 mm |
Joule | 2 J (ca. 466 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | None |
Magazinkapazität | 10 Schuss |
Schussmodus | Einzelschuss |
Waffenmodell | M700 |
Länge | 116.7 cm |
Länge verpackt | 124.5 cm |
Breite | 11.5 cm |
Breite verpackt | 18.6 cm |
Höhe verpackt | 9 cm |
Gewicht | 3.09 kg |
Gewicht verpackt | 3.8 kg |
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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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