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Jing Gong PM5J Full Metal S-AEG
Jing Gong PM5J Full Metal S-AEG
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Als eine der bekanntesten Airsoft-Marken Chinas hat Jing Gong viel Erfahrung in der Herstellung von preiswerten Replikas gesammelt. JG-Produkte sind eine gute Wahl für neue Spieler und bieten eine gute Basis für weitere Modifikationen und Tuning.
Die PM5J ist eine der markantesten Maschinenpistolen, die je hergestellt wurden, und wird in einer modernisierten Konfiguration geliefert. Dank ihrer geringen Größe und ihrer guten Ergonomie ist sie die perfekte Wahl für CQB- und Nahkampfeinsätze auf dem Airsoft-Feld.
Die 550/680 mm lange Nachbildung besteht aus Metalllegierungen und Polymeren und wird aus einem Midcap-Magazin versorgt. Die PM5J wiegt ca. 2300 g und schießt halbautomatisch aus einem 229 mm langen Innenlauf. Der Schaft ist komfortabel zu bedienen und ermöglicht eine schnelle Zielerfassung. Eine RIS-Sektion auf der Oberseite des Gehäuses ermöglicht die Montage verschiedener Zubehörteile, je nach Vorliebe oder Einsatzerfordernissen.
Elemente wie Visier, Schiene, oberer Receiver, Mündungsvorrichtung und Außenlauf sind aus Metall, während der Pistolengriff, der Schaft, der vordere Griff und der untere Receiver aus Kunststoff gefertigt sind. Die V2 Gearbox garantiert optimale Leistung und bietet eine stabile Basis für weitere Tuning- und Modifikationsmöglichkeiten.
Die kompakte Größe und die gute Leistung machen die PM5J S-AEG zu einem handlichen Werkzeug für Airsoft-Events auf engem Raum und für Scharmützel auf kurze Distanz.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Bedienseite | Beidseitig |
Gearbox Version | V3 |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 229 mm |
Joule | 1.05 J (ca. 338 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | 14mm CW |
Magazinkapazität | 200 Schuss |
MOSFET | Nein |
Motor Bauform | Long |
Schienensystem | Picatinny Rail |
Schussmodus | Halbautomatisch |
Stecker | Mini Tamiya |
Waffenmodell | MP5 |
Länge | 58.5 cm |
Länge verpackt | 66.5 cm |
Breite verpackt | 29 cm |
Höhe verpackt | 11 cm |
Gewicht | 2.368 kg |
Gewicht verpackt | 3.6 kg |
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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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