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G&G PCC45 S-AEG LILA
G&G PCC45 S-AEG LILA
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Die von G&G entworfene und hergestellte PCC45 ist ein hochwertiger Nachbau einer Maschinenpistole, der im Rahmen des Projekts Combat Machine entwickelt wurde. Die Hauptidee von CM war es, ein erschwingliches Modell zu liefern und gleichzeitig eine hohe Qualität der internen Mechanismen und die Verwendung der bestmöglichen verfügbaren Materialien zu gewährleisten.
Dieser 500/740mm lange Nachbau wird von einem Midcap-Magazin gespeist, wiegt etwa 2500g und schießt im halbautomatischen Modus.
Die Hauptelemente wie der Receiver, Handschutz und Hinterschaft sind aus hochwertigen, glasfaserverstärkten Polymeren gefertigt, die das Modell leicht und dennoch sehr widerstandsfähig machen. Der äußere Lauf und andere kleinere Elemente sind aus Metall gefräst.
An der Vorderseite befindet sich ein M-LOK-Handschutz aus Polymer mit einer RIS-Schiene an der Oberseite. So kann der Benutzer je nach Vorliebe oder Einsatzanforderungen unterschiedliches Zubehör anbringen. Beidhändig bedienbare Manipulatoren erleichtern die Handhabung für Rechts- und Linkshänder.
Der Lauf ist mit einem 14-mm-CCW-Gewinde ausgestattet und kann verschiedene Mündungsvorrichtungen, Schalldämpfer und Tracer aufnehmen.
Der rechtsseitig klappbare Schaft aus hochwertigem Polymer ist komfortabel in der Handhabung. Die Wangenpartie sowie das Ende des Schaftes sind für einen besseren Komfort gummiert. Er ist auch auf engem Raum leicht zu handhaben und einfach zu verstauen. Die Batterie ist im Inneren des Handschutzes untergebracht.
Dank der kostengünstigen Materialien, der kompakten Größe und der hohen Leistung ist das PCC45 eine ideale Wahl für neue Spieler und Veteranen, die eine erstklassige Replik in einer vernünftigen Preisklasse suchen.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Bedienseite | Links |
Feder-Schnellwechsel-System | Ja |
Gearbox Version | V2 Custom |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 255 mm |
Joule | 1.45 J (ca. 397 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | 14mm CCW |
Lieferumfang | Bedienungsanleitung, Mid-Cap Magazin, Reinigungsstab, Speedloader |
Magazinkapazität | 110 Schuss |
Motor TPA | 27 TPA |
Motor Bauform | Long |
Pinnion Gear Shape | O-Shape |
Schienensystem | M-Lok, Picatinny Rail |
Schussmodus | Einzelschuss, Halbautomatisch |
Stecker | Mini Tamiya |
Waffenmodell | UMP |
Länge | 74 cm |
Länge verpackt | 93.7 cm |
Breite | 30 cm |
Breite verpackt | 27 cm |
Höhe verpackt | 10.3 cm |
Gewicht | 2.46 kg |
Gewicht verpackt | 3.892 kg |
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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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