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G&G

G&G MXC9 Enhanced Version S-AEG

G&G MXC9 Enhanced Version S-AEG

Normaler Preis €378,59 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €378,59 EUR
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Die von G&G entworfene und hergestellte MXC9 EV ist ein hochwertiger Nachbau einer Maschinenpistole, der im Rahmen des Projekts Combat Machine entwickelt wurde. Die Hauptidee von CM war es, ein erschwingliches Modell zu liefern, das dennoch eine hohe Qualität der internen Mechanismen und die Verwendung der bestmöglichen verfügbaren Materialien bietet.
Dieser 420/670mm lange Nachbau wird von einem Midcap-Magazin gespeist, wiegt etwa 2200g und schießt im halbautomatischen Modus.
Die Hauptelemente wie unteres und oberes Gehäuse, Handschutz und Schaft sind aus hochwertigen, glasfaserverstärkten Polymeren gefertigt, was sie leicht und dennoch sehr widerstandsfähig macht. Der äußere Lauf und andere kleinere Elemente sind aus Metall gefräst.
An der Vorderseite befindet sich ein M-LOK-Handschutz aus Polymer mit einer RIS-Schiene an der Oberseite. So kann der Benutzer je nach Vorliebe oder Einsatzanforderungen unterschiedliches Zubehör anbringen. Beidhändig bedienbare Manipulatoren erleichtern die Handhabung für Rechts- und Linkshänder.
Der Lauf ist mit einem 14-mm-CCW-Gewinde ausgestattet und kann verschiedene Mündungsvorrichtungen, Schalldämpfer und Tracer aufnehmen.
Der rechtsseitig klappbare, versenkbare Schaft aus hochwertigem Polymer ist komfortabel zu bedienen. Die Wangenpartie und das Ende des Schaftes sind gummiert, um den Komfort zu erhöhen. Er ist auch auf engem Raum leicht zu handhaben und einfach zu verstauen. Die Batterie ist im Inneren des Handschutzes untergebracht.
Dank der kostengünstigen Materialien, der kompakten Größe und der hohen Leistung ist das MXC9 EV eine ideale Wahl für neue Spieler und Veteranen, die eine Nachbildung der Premiumklasse in einer vernünftigen Preisklasse suchen.


INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Gearbox Version V2 Custom
Hopup Variabel
Innenlauflänge 128 mm
Joule 1.4 J (ca. 390 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde 14mm CCW
Magazinkapazität 170 Schuss
Motor Bauform Long
Schussmodus Halbautomatisch
Stecker Mini Tamiya
Waffenmodell MXC9
Länge 60.6 cm
Länge verpackt 49.8 cm
Breite 27.3 cm
Breite verpackt 24.5 cm
Höhe verpackt 11.5 cm
Gewicht 2.38 kg
Gewicht verpackt 3.51 kg

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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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