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G&G Knight's Armament SR25 E2 APC M-LOK S-AEG
G&G Knight's Armament SR25 E2 APC M-LOK S-AEG
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Die von G&G entworfene und hergestellte SR25 E2 APC M-LOK ist eine hochwertige Replik, die als offiziell lizenziertes Modell von Knight's Armament hergestellt wird. Das Produkt ist ein Modell der Premiumklasse, das mit erstklassigen Materialien für die anspruchsvollsten Spieler hergestellt wird.
Diese 900/990mm lange Replik wird aus einem Lowcap-Magazin gespeist, wiegt ca. 3300g und schießt im halb- und vollautomatischen Modus.
Die Hauptelemente wie unterer und oberer Receiver, Handschutz, äußerer Lauf und Pufferrohr sind aus hochwertigen Metalllegierungen gefräst. Pistolengriff und Schaft sind aus Polymer gefertigt, einige Kleinteile wie die Visierung sind aus Stahl.
An der Vorderseite befindet sich ein M-LOK-Handschutz aus Aluminium mit einer RIS-Schiene an der Oberseite. Dieses Setup ermöglicht es dem Benutzer, verschiedene Zubehörteile zu befestigen, die seinen Vorlieben oder Missionsanforderungen entsprechen.
Der Lauf ist mit einem 14-mm-CCW-Gewinde ausgestattet und kann verschiedene Mündungsvorrichtungen, Schalldämpfer und Tracer aufnehmen. Der einziehbare Schaft aus hochwertigem Polymer ist komfortabel in der Handhabung. Dank der gedoppelten Manipulatoren ist die TR16 vollständig beidhändig bedienbar. Es ist auch auf engem Raum leicht zu handhaben und einfach zu verstauen. Die Batterie ist im Pufferrohr untergebracht.
Die mit MOSFETs ausgestattete V2-Gearbox ist mit einem innovativen ETU-System gepaart, das eine hervorragende Reaktionszeit und Qualität des Abzugs gewährleistet.
Dank der hochwertigen Materialien und der hohen Leistung ist die SR25 E2 APC M-LOK die ideale Wahl für Spieler, die einen Nachbau der Premiumklasse suchen.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Bedienseite | Beidseitig |
Feder-Schnellwechsel-System | Ja |
Gearbox Version | V2 Custom |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 430 mm |
Joule | 1.45 J (ca. 397 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | 14mm CCW |
Lieferumfang | Bedienungsanleitung, Mid-Cap Magazin, Reinigungsstab |
Magazinkapazität | 100 Schuss |
Military / Commercial Spec | mil spec |
Motor TPA | 17 TPA |
Motor Bauform | Long |
Pinnion Gear Shape | O-Shape |
Schienensystem | M-Lok, Picatinny Rail |
Schussmodus | Einzelschuss, Halbautomatisch |
Stecker | Mini Tamiya |
Waffenmodell | SR-25 |
Länge | 96 cm |
Länge verpackt | 106 cm |
Breite | 21 cm |
Breite verpackt | 26.8 cm |
Höhe verpackt | 8.2 cm |
Gewicht | 3.28 kg |
Gewicht verpackt | 4.258 kg |
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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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