Zu Produktinformationen springen
1 von 5

📦 Sofort lieferbar: 7–9 Werktage

⚠️ Altersbeschränkung: Dieses Produkt darf nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Bitte sende uns nach dem Kauf einen Altersnachweis.
G&G

G&G GR14 E.T.U. S-AEG IWS

G&G GR14 E.T.U. S-AEG IWS

Normaler Preis €389,59 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €389,59 EUR
Sale Ausverkauft
Inkl. Steuern. Versand wird beim Checkout berechnet

Die von G&G entworfene und hergestellte GR14 ist eine hochwertige Replik aus der Intermediate-Serie. Die Idee war, ein Modell aus Metall mit überlegenen internen Mechanismen, den bestmöglichen Materialien und einem erschwinglichen Preis zu liefern.
Dieser 1120mm lange Nachbau wird aus einem Hicap-Magazin gespeist, wiegt etwa 3600g und schießt im halbautomatischen Modus.
Die Hauptelemente wie das Gehäuse, der äußere Lauf und das Gasrohr sind aus hochwertigen Metalllegierungen gefertigt. Diverse Elemente wie der Schaftsind aus Polymer gefertigt, und einige Kleinteile wie Visier, Magazin und Riemenbefestigung sind aus Stahl gefertigt.
Der Lauf ist mit einem 14-mm-CCW-Gewinde ausgestattet und kann verschiedene Mündungsvorrichtungen, Schalldämpfer und Tracer aufnehmen. Der feste Schaft aus hochwertigem Polymer ist bequem zu bedienen. Er ist außerdem speziell für die Aufnahme von Akkus ausgelegt.
Die mit MOSFETs ausgestattete V7-Gearbox ist mit einem innovativen ETU-System gepaart, das eine hervorragende Reaktionszeit des Abzugs und eine hohe Arbeitskultur gewährleistet. Die Hop-up-Einheit ist im Receiver untergebracht - das Loslassen des Ladegriffs erzeugt ein überraschend sauberes Geräusch, das die echte Action imitiert.
Dank der hochwertigen Materialien und der hohen Leistung ist die GR14 die ideale Wahl für neue Spieler und Veteranen, die einen Nachbau der Premiumklasse in einem vernünftigen Preissegment suchen.

 INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

---------------------------------------------------

Eigenschaft Wert
Gearbox Version V7 Custom
Hopup Variabel
Innenlauflänge 510 mm
Joule 1.5 J (ca. 404 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde 14mm CCW
Magazinkapazität 510 Schuss
Motor Bauform Long
Schussmodus Halbautomatisch
Stecker Mini Tamiya
Waffenmodell M14
Länge 112 cm
Länge verpackt 117 cm
Breite verpackt 27 cm
Höhe verpackt 9.5 cm
Gewicht 3.64 kg
Gewicht verpackt 3.8 kg

-------------

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

Vollständige Details anzeigen