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G&G GC16 E.T.U. Wild Hog 13.5 Inch S-AEG DESERT
G&G GC16 E.T.U. Wild Hog 13.5 Inch S-AEG DESERT
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Die von G&G entworfene und hergestellte GC16 Wild Hog 13,5" ist eine hochwertige Replik aus der Intermediate-Serie. Die Idee war, ein Modell aus Metall mit hochwertigen internen Mechanismen, den bestmöglichen Materialien und einem erschwinglichen Preis zu liefern.
Dieser 830/920mm lange Nachbau wird aus einem Midcap-Magazin gespeist, wiegt etwa 2800g und schießt im halbautomatischen Modus.
Die Hauptelemente wie unterer und oberer Receiver, Handschutz, Außenlauf und Pufferrohr sind aus hochwertigen Metalllegierungen gefertigt. Pistolengriff und Schaft sind aus Polymer gefertigt, einige Kleinteile wie die Visierung sind aus Stahl.
An der Vorderseite befindet sich ein Keymod-Handschutz aus Aluminium mit einer RIS-Schiene an der Oberseite. Dieses Setup ermöglicht es dem Benutzer, verschiedene Zubehörteile zu befestigen, die seinen Vorlieben oder Missionsanforderungen entsprechen.
Der Lauf ist mit einem 14-mm-CCW-Gewinde ausgestattet und kann verschiedene Mündungsvorrichtungen, Schalldämpfer und Tracer aufnehmen. Der einziehbare Schaft aus hochwertigem Polymer ist komfortabel in der Handhabung. Er ist auch in engen Räumen leicht zu handhaben und einfach zu verstauen. Die Batterie befindet sich im Inneren des Pufferrohrs.
Die mit MOSFETs ausgestattete V2-Gearbox ist mit einem innovativen ETU-System gepaart, das eine hervorragende Reaktionszeit und Auslösequalität gewährleistet.
Dank der hochwertigen Materialien und der hohen Leistung ist die GC16 Wild Hog 13.5" eine ideale Wahl für neue Spieler und Veteranen, die einen Nachbau der Premiumklasse in einer vernünftigen Preisklasse suchen.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Bedienseite: Beidseitig Feder-Schnellwechsel-System: Nein Gearbox Version: V2 Custom Hopup: Variabel Innenlauflänge: 357 mm Joule: 1.45 J (ca. 397 FPS, 0.20g BB) Kaliber: 6mm Laufgewinde: 14mm CCW Lieferumfang: Bedienungsanleitung, Hi-Cap Magazin, Reinigungsstab Magazinkapazität: 300 Schuss Military / Commercial Spec: mil spec Motor TPA: 17 TPA Motor Bauform: Long Pinnion Gear Shape: O-Shape Schienensystem: Key Mod, Picatinny Rail Schussmodus: Einzelschuss, Halbautomatisch Stecker: Mini Tamiya Waffenmodell: AR15Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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