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G&G

G&G CM16 SRS S-AEG

G&G CM16 SRS S-AEG

Normaler Preis €309,99 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €309,99 EUR
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Das von G&G entworfene und hergestellte CM16 SRS S-AEG ist eine hochwertige Replik, die im Rahmen des Combat Machine Projekts entwickelt wurde. Die Hauptidee von CM war es, ein erschwingliches Modell zu liefern und dennoch hochwertige interne Mechanismen mit der Verwendung der bestmöglichen verfügbaren Materialien zu bieten.
Diese 635/685 mm lange Replik wird von einem Midcap-Magazin gespeist, wiegt etwa 2300 g und schießt nur im halbautomatischen Modus.
Die Hauptelemente wie Unter- und Oberteil, Handschutz und Schaft sind aus hochwertigen, glasfaserverstärkten Polymeren gefertigt, die das Modell leicht und dennoch sehr robust machen. Der Außenlauf, das Pufferrohr und andere kleinere Elemente sind aus Metall gefräst.
An der Vorderseite befindet sich ein M-LOK-Handschutz aus Polymer mit einer RIS-Schiene an der Oberseite. Dieser Aufbau ermöglicht es dem Benutzer, je nach Vorliebe oder Missionsanforderungen Zubehör anzubringen.
Der Lauf ist mit einem 14-mm-CCW-Gewinde ausgestattet und kann verschiedene Mündungsvorrichtungen, Schalldämpfer und Tracer aufnehmen. Der einziehbare Schaft aus hochwertigem Polymer ist komfortabel in der Handhabung. Er ist auch in engen Räumen leicht zu handhaben und einfach zu verstauen.
Die mit MOSFET ausgestattete V2 Gearbox ist mit einem innovativen ETU-System gepaart, das eine hervorragende Reaktionszeit und Lebensdauer des Abzugs gewährleistet.
Dank der kostengünstigen Materialien, der kompakten Größe und der hohen Leistung ist das CM16 SRS S-AEG die ideale Wahl für Einsteiger und Veteranen, die eine Replik der Spitzenklasse in einem vernünftigen Preissegment suchen.


INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Gearbox Version V2 Custom
Hopup Variabel
Innenlauflänge 205 mm
Joule 1.45 J (ca. 397 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde 14mm CCW
Magazinkapazität 105 Schuss
Motor Bauform Long
Schussmodus Halbautomatisch
Stecker Mini Tamiya
Waffenmodell M4/M16


Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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