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G&G CM16 Raider L 2.0E S-AEG DESERT
G&G CM16 Raider L 2.0E S-AEG DESERT
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Der von G&G entworfene und hergestellte CM16 Raider L 2.0E ist ein hochwertiger Nachbau, der im Rahmen des Projekts Combat Machine entwickelt wurde. Die Hauptidee von CM war es, ein erschwingliches Modell zu liefern, das dennoch eine hohe Qualität der internen Mechanismen und die Verwendung der bestmöglichen verfügbaren Materialien bietet.
Dieser 745/840mm lange Nachbau in Karabinerlänge ist aus Fiberglas, Polymer und Metalllegierungen gefertigt und wird aus einem Hicap-Magazin gespeist. Die CM16 wiegt rund 2400g und schießt im halbautomatischen Modus.
Der Nachbau besteht hauptsächlich aus hochwertigen, mit Glasfasern verstärkten Polymeren, die ihn leicht und dennoch sehr widerstandsfähig machen. Der äußere Lauf, das Pufferrohr und andere kleinere Elemente sind aus Metall gefräst.
An der Vorderseite befindet sich ein M-LOK-Handschutz aus Polymer mit einer Schiene an der Oberseite. Damit kann der Benutzer je nach Vorliebe oder Einsatzanforderungen unterschiedliches Zubehör anbringen.
Der Lauf ist mit einem 14-mm-CCW-Gewinde ausgestattet und kann verschiedene Mündungsvorrichtungen, Schalldämpfer und Tracer aufnehmen. Der einziehbare Schaft aus hochwertigem Polymer ist komfortabel in der Handhabung. Er ist auch in engen Räumen leicht zu handhaben und einfach zu verstauen. Die Batterie befindet sich im Inneren des Pufferrohrs.
Dank der kostengünstigen Materialien und der hohen Leistung ist die CM16 Raider L 2.0E eine ideale Wahl für Einsteiger und Veteranen gleichermaßen.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Bedienseite | Links |
Feder-Schnellwechsel-System | Nein |
Gearbox Version | V2 Custom |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 357 mm |
Joule | 1.5 J (ca. 404 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | 14mm CCW |
Lieferumfang | Bedienungsanleitung, Hi-Cap Magazin, Reinigungsstab |
Magazinkapazität | 300 Schuss |
Military / Commercial Spec | mil spec |
Motor TPA | 27 TPA |
Motor Bauform | Long |
Pinnion Gear Shape | O-Shape |
Schienensystem | M-Lok, Picatinny Rail |
Schussmodus | Einzelschuss, Halbautomatisch |
Stecker | Mini Tamiya |
Waffenmodell | AR15 |
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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