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G&G ARP 9 Stealth S-AEG
G&G ARP 9 Stealth S-AEG
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Die von G&G entworfene und hergestellte ARP 9 ist ein hochwertiger Nachbau, der im Rahmen des Combat Machine-Projekts entwickelt wurde. Die Hauptidee von CM war es, ein erschwingliches Modell zu liefern, das dennoch eine hohe Qualität der internen Mechanismen und die Verwendung der bestmöglichen verfügbaren Materialien bietet.
Dieser 510/600mm lange Nachbau wird aus einem Midcap-Magazin gespeist, wiegt etwa 2000g und schießt im halbautomatischen Modus.
Der Nachbau besteht hauptsächlich aus hochwertigen, glasfaserverstärkten Polymeren, die ihm ein geringes Gewicht und eine hohe Haltbarkeit verleihen. Der äußere Lauf, die Staubschutzkappe, der Ladegriff und andere kleinere Elemente sind aus Metall gefräst.
Der Lauf ist mit einem 14-mm-CCW-Gewinde ausgestattet und kann verschiedene Mündungsvorrichtungen, Schalldämpfer und Tracer aufnehmen. Der einziehbare Schaft aus hochwertigem Polymer ist komfortabel in der Handhabung. Er ist auch auf engem Raum leicht zu handhaben und einfach zu verstauen. Die Batterie befindet sich im Inneren des Pufferrohrs.
An der Vorderseite befindet sich ein M-LOK-Handschutz aus Polymer mit einer RIS-Schiene an der Oberseite. So kann der Benutzer je nach Vorliebe oder Einsatzanforderungen unterschiedliches Zubehör anbringen.
Dank der kostengünstigen Materialien und der hohen Leistung ist die ARP 9 eine ideale Wahl für Einsteiger und Veteranen, die einen Nachbau der Premiumklasse in einem vernünftigen Preissegment suchen.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Bedienseite | Links |
Feder-Schnellwechsel-System | Nein |
Gearbox Version | V2 Custom |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 128 mm |
Joule | 1.45 J (ca. 397 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | 14mm CCW |
Lieferumfang | Bedienungsanleitung, Mid-Cap Magazin, Reinigungsstab, Speedloader |
Magazinkapazität | 60 Schuss |
Motor TPA | 27 TPA |
Motor Bauform | Long |
Pinnion Gear Shape | O-Shape |
Schienensystem | M-Lok, Picatinny Rail |
Schussmodus | Einzelschuss, Halbautomatisch |
Stecker | Mini Tamiya |
Waffenmodell | ARP 9 |
Länge | 51.5 cm |
Länge verpackt | 71 cm |
Breite verpackt | 25.5 cm |
Höhe verpackt | 7.4 cm |
Gewicht | 2.039 kg |
Gewicht verpackt | 2.95 kg |
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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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