Zu Produktinformationen springen
1 von 5

📦 Sofort lieferbar: 7–9 Werktage

⚠️ Altersbeschränkung: Dieses Produkt darf nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Bitte sende uns nach dem Kauf einen Altersnachweis.
G&G

G&G ARP 9 S-AEG

G&G ARP 9 S-AEG

Normaler Preis €279,59 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €279,59 EUR
Sale Ausverkauft
Inkl. Steuern. Versand wird beim Checkout berechnet

INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

---------------------------------------------------

Eigenschaft Wert
Bedienseite Links
Feder-Schnellwechsel-System Nein
Gearbox Version V2 Custom
Hopup Variabel
Innenlauflänge 128 mm
Joule 1.5 J (ca. 404 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde 14mm CCW
Lieferumfang Bedienungsanleitung, Hi-Cap Magazin
Magazinkapazität 300 Schuss
Military / Commercial Spec com spec
MOSFET Mit Zyklenüberwachung
Motor TPA 27 TPA
Motor Bauform Long
Pinnion Gear Shape O-Shape
Schienensystem M-Lok, Picatinny Rail
Schussmodus Einzelschuss, Halbautomatisch
Stecker Mini Tamiya
Waffenmodell ARP 9
Länge 49.7 cm
Länge verpackt 71 cm
Breite 31.5 cm
Breite verpackt 25.5 cm
Höhe verpackt 7.6 cm
Gewicht 2.005 kg
Gewicht verpackt 2.8 kg

-------------

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

Vollständige Details anzeigen