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G&G ARP 9 3.0P S-AEG
G&G ARP 9 3.0P S-AEG
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Die ARP 9 3.0P wurde von G&G im Rahmen des Combat Machine Projekts entworfen und gefertigt und ist eine hochwertige Replik. Die Hauptidee hinter CM war es, ein erschwingliches Modell anzubieten, das dennoch hochwertige interne Mechanismen und die bestmöglichen Materialien verwendet. Die 3.0 Variante ist die kompakteste und leichteste aller ARP 9 Modelle und eignet sich daher hervorragend für CQB-orientierte Spiele oder als Zweitwaffe für Scharfschützen und MG-Schützen.
Diese 585 mm lange Replik wird mit einem Midcap-Magazin gespeist, wiegt etwa 1960 g und schießt ausschließlich im halbautomatischen Modus. An der Vorderseite befindet sich ein skelettierter M-LOK-Handschutz aus Polymer mit einer Picatinny-Schiene an der Oberseite. Dieses Setup ermöglicht es den Benutzern, Zubehör nach ihren Vorlieben oder den Anforderungen des Spiels anzubringen.
Die Replik besteht hauptsächlich aus hochwertigen, glasfaserverstärkten Polymeren, was sie leicht und dennoch sehr robust macht. Der Außenlauf, die Staubschutzklappe, der Ladehebel und andere kleinere Elemente sind aus Metall gefertigt. Der Lauf ist mit einem 14mm CCW-Gewinde ausgestattet und kann verschiedene Mündungsfeuerbremsen, Schalldämpfer und Leuchtspurmunition aufnehmen. Der linksseitig klappbare Schaft besteht aus hochwertigem Polymer und ist komfortabel in der Handhabung. Er ist auch in beengten Räumen einfach zu handhaben und leicht zu verstauen. Der Akku wird innerhalb der Schaftkappe an den Stromkreis angeschlossen.
Dank kostengünstiger Materialien, der kompakten Größe und der hohen Leistung ist die ARP 9 3.0P ideal für neue Spieler und Veteranen, die eine erstklassige Replik in einer vernünftigen Preisklasse suchen.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Gearbox Version | V2 |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 128 mm |
Joule | 1.43 J (ca. 394 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | 14mm CCW |
Magazinkapazität | 68 Schuss |
MOSFET | Ja |
Motor Bauform | Long |
Schienensystem | M-Lok, Picatinny Rail |
Schussmodus | Halbautomatisch |
Stecker | Mini Tamiya |
Waffenmodell | ARP 9 |
Länge | 38 cm |
Länge verpackt | 42.5 cm |
Breite | 23 cm |
Breite verpackt | 28 cm |
Höhe | 5 cm |
Höhe verpackt | 11.5 cm |
Gewicht | 1.9 kg |
Gewicht verpackt | 2.815 kg |
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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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