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E&C M27 IAR QR 1.0 EGV S-AEG DARK EARTH
E&C M27 IAR QR 1.0 EGV S-AEG DARK EARTH
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Das M27 IAR QR 1.0 EGV S-AEG von East Crane ist ein Modell mit voller Lauflänge, das eine perfekte Wahl für Begegnungen auf mittlerer bis langer Distanz sein kann.
An der Vorderseite befindet sich ein frei beweglicher Aluminium-Handschutz mit einem RIS-System, das mit einer Schiene an der Oberseite verbunden ist. Dieses Setup ermöglicht es dem Benutzer, verschiedene Arten von Zubehör zu befestigen, die seinen Vorlieben oder Einsatzanforderungen entsprechen.
Alle Hauptmetallteile sind mit einer Anti-Korrosions-Beschichtung eloxiert und aus einer erstklassigen Aluminiumlegierung gefertigt. Der Schaft aus hochwertigem Polymer ist bequem zu bedienen. Er ist außerdem speziell für die Aufnahme von Akkus ausgelegt.
Der Lauf ist mit einem 14 mm CCW-Gewinde ausgestattet und kann viele verschiedene Mündungsvorrichtungen aufnehmen. Auf der oberen Schiene befindet sich eine abnehmbare Klappvisiereinrichtung. Die einzigen äußeren Elemente, die aus Polymer gefertigt sind, sind der Schaft und der Pistolengriff.
EGV (Enhanced Gearbox Version) ist ein verbesserter East Crane QD 1.0 Standard, ausgestattet mit: doppelt abgedichtetem Metallzylinderkopf, doppelt abgedichtetes Metall Nozzle, Polymer-Pistonhead, leichtem Polymer-Piston mit allen Zähnen aus Stahl, Stahl Gears, 8mm Ball Bearings und Federschnellwechselsystem mit Stahlfederführung.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Bedienseite | Links |
Gearbox Version | V2 |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 363 mm |
Joule | 1.55 J (ca. 410 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | 14mm CCW |
Lieferumfang | Bedienungsanleitung, Hi-Cap Magazin, Innensechskantschlüssel |
Magazinkapazität | 300 Schuss |
Military / Commercial Spec | mil spec |
MOSFET | Nein |
Motor Bauform | Long |
Schienensystem | Picatinny Rail |
Schussmodus | Einzelschuss, Halbautomatisch |
Stecker | Mini Tamiya |
Waffenmodell | HK416 |
Länge | 86 cm |
Länge verpackt | 91 cm |
Breite verpackt | 25 cm |
Höhe verpackt | 9 cm |
Gewicht | 3.26 kg |
Gewicht verpackt | 4.2 kg |
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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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