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Cyma

Cyma CM700A M40A5 Bolt-Action Sniper Rifle OD

Cyma CM700A M40A5 Bolt-Action Sniper Rifle OD

Normaler Preis €244,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €244,90 EUR
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Als einer der ältesten Hersteller auf dem Markt hat Cyma große Erfahrung in der Herstellung von Airsoft-Repliken - sowohl elektrisch als auch mit Federantrieb - gesammelt.
Das CM700A ist eine Replik eines bekannten und zuverlässigen M40A5 Scharfschützengewehrs.
Hergestellt aus einer hochwertigen Aluminiumlegierung und ABS-Polymer, wird dieses 1170 mm lange Scharfschützengewehr durch ein abnehmbares Magazin mit einer Kapazität von 35 Schuss gespeist.
Das CM700A wiegt ca. 3700 g und schießt aus einem 380 mm langen Innenlauf mit einer klassischen Repetierbewegung. Die Kombination aus festem Hinterschaft und Vorderschaft mit einem Gummipolster und einer Wangenerhöhung ist mit einer Texturierung versehen, um eine bessere Griffigkeit und Handhabung zu gewährleisten.
Außerdem ist das Gewehr mit einer Picatinny-Schiene an der Oberseite, QD-Schlitzen zum Tragen eines Riemens und einem Harris-Zweibeinadapter an der Vorderseite des Vorderschafts ausgestattet.
Die Out-of-the-Box-Performance ist optimal für das Schießen auf große Entfernungen und bietet gleichzeitig eine gute Basis für weitere Modifikationen und Tuning.



 INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Antriebsart Federdruck
Hopup Variabel
Innenlauflänge 376 mm
Joule 2.7 J (ca. 541 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde 14mm CCW
Magazinkapazität 35 Schuss
Schussmodus Einzelschuss
Waffenmodell M40
Länge 117 cm
Länge verpackt 132.5 cm
Breite 11 cm
Breite verpackt 29.5 cm
Höhe verpackt 9 cm
Gewicht 3.79 kg
Gewicht verpackt 5.44 kg

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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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