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Cyma

Cyma CM700 M40A3 Bolt-Action Sniper Rifle TAN

Cyma CM700 M40A3 Bolt-Action Sniper Rifle TAN

Normaler Preis €219,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €219,90 EUR
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Als einer der ältesten Hersteller auf dem Markt hat Cyma große Erfahrung in der Herstellung von Airsoft-Repliken - sowohl elektrisch als auch federbetrieben - gesammelt.

Das CM700 ist eine Replik des bekannten und zuverlässigen M40A3 Scharfschützengewehrs, das vom United States Marine Corps verwendet wird.

Hergestellt aus einer hochwertigen Aluminiumlegierung und ABS-Polymer, wird dieses 1130mm lange Scharfschützengewehr durch ein abnehmbares Magazin mit einer Kapazität von 30 Schuss gespeist.

Das CM700 wiegt ca. 3700 g und schießt aus einem 455 mm langen Innenlauf mit einer klassischen Repetierbewegung. Die Kombination aus festem Hinterschaft und Vorderschaft mit einem Gummipolster und einer Wangenerhöhung ist mit einer Texturierung versehen, die eine bessere Griffigkeit und Handhabung ermöglicht.

Außerdem ist das Gewehr mit einer Picatinny-Schiene an der Oberseite, QD-Schlitzen zum Tragen von Riemen und einem Harris-Zweibeinadapter an der Vorderseite des Vorderschafts ausgestattet.

Die Leistung ist für das Schießen auf weite Entfernungen ausreichend und bietet eine gute Basis für weitere Modifikationen und Tuning.

 INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Antriebsart Federdruck
Hopup Variabel
Innenlauflänge 455 mm
Joule 2.4 J (ca. 509 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde None
Magazinkapazität 30 Schuss
Schussmodus Einzelschuss
Waffenmodell M40
Länge 113 cm
Länge verpackt 125.5 cm
Breite verpackt 30.6 cm
Höhe verpackt 9.3 cm
Gewicht 3.525 kg
Gewicht verpackt 5.122 kg

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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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