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Cyma CM367 3-Shot Shotgun
Cyma CM367 3-Shot Shotgun
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Als einer der ältesten Hersteller auf dem Markt hat Cyma große Erfahrung in der Herstellung von Airsoft-Repliken, sowohl elektrisch als auch mit Federantrieb, gesammelt.
Die CM367 ist ein abgesägtes, kompaktes Modell mit einem modernisierten Vorderschaft und einem Schienenabschnitt am Lauf. Dank des kurzen Laufs und des fehlenden Schafts ist es die perfekte Wahl für CQB-Gefechte im Gelände.
Die 650mm lange Federdruckflinte ist aus einer hochwertigen Aluminiumlegierung und ABS-Polymer gefertigt und wird von einem austauschbaren Magazin im Stil einer typischen Patrone mit einer Kapazität von 30 Schuss gespeist.
Die CM367 wiegt ca. 1300g und schießt in 3 Schuss aus drei innenliegenden Läufen mit einer typischen Pump-Action-Nachladebewegung. Der Vorderschaft ist in einer modernisierten Version mit Keymod-System und RIS-Schienen für zusätzliche Anbauteile und Trageriemen gefertigt.
Dieser Nachbau ist eine ideale Lösung für Scharmützel auf engem Raum oder als Sekundärwaffe in CQB-Situationen.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Antriebsart | Federdruck |
Bedienseite | Beidseitig |
Hopup | Fest |
Innenlauflänge | 300 mm |
Joule | 1.15 J (ca. 354 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | None |
Magazinkapazität | 30 Schuss |
Schussmodus | Einzelschuss |
Länge | 65 cm |
Länge verpackt | 71.6 cm |
Breite | 16.7 cm |
Breite verpackt | 25.2 cm |
Höhe verpackt | 8.9 cm |
Gewicht | 1.3 kg |
Gewicht verpackt | 1.9 kg |
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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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